Betriebshaftpflicht für Hundeschulen, Tierheime und Tierpensionen
Die Arbeit lieben. Auf einen starken Partner verlassen.
Der Parcours in Ihrer Hundeschule, das Katzenzimmer in Ihrer Tierpension –alles Orte zum Austoben und Spielen.
Aber es sind auch Orte, an denen sich fremde Tiere zum ersten Mal begegnen und vor allem, an denen Sie als Inhaber oder Hundeausbilder die Verantwortung aus Schäden durch Ihr Verschulden tragen.
Rutscht ein Hundebesitzer auf Ihrem Erlebnis-Parcours aus und verstaucht sich den Knöchel, sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet.
Oder ein Hund hat sich verletzt, weil Sie beim Aufbau des Parcours etwas unaufmerksam waren. Unsere Betriebshaftpflicht für Hundeschulen und Tierpensionen schützt Sie davor.