Warum eine Haftpflichtversicherung für Pferdehalter unverzichtbar ist
Während Haftpflichtversicherungen für Hunde in manchen Bundesländern vorgeschrieben sind, gilt das für Pferde-Haftpflichtversicherungen nicht. Dabei zählen sie neben der Krankenversicherung oder OP-Versicherung zu den wichtigsten Versicherungen fürs Pferd. Auch wenn es per Gesetz keine Pflicht gibt, eine Pferde-Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist sie für Pferdehalter und Pferdehalterinnen unverzichtbar, wenn es darum geht, sich im Schadenfall vor finanziellen Risiken zu schützen.
Zwar können auch Kleintiere wie Katzen oder Hamster Schäden anrichten, bei Pferden besteht aber allein aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts und ihrer Kraft die Gefahr, dass der Schaden umfassender ausfällt. Zudem handelt es sich um Fluchttiere, die schnell in Panik geraten können, wenn sie sich erschrecken oder Angst vor etwas haben. Geht ein Pferd durch und durchbricht einen Zaun oder tritt gegen seine Box, hat das zwangsläufig größere Schäden zur Folge, als wenn es eine Katze täte.
Sachschäden kommen in Verbindung mit Pferden relativ häufig vor, allen voran Mietsachschäden und Flurschäden. Flurschäden entstehen beispielsweise, wenn das Pferd eine Grünfläche oder ein Feld beschädigt oder Saat und Ernte eines landwirtschaftlich genutzten Ackers zertritt. Mietsachschäden sind solche, die das Pferd an gemieteten oder gepachteten Objekten verursacht, beispielsweise an der Stallung oder Pferdebox, am Koppel- oder Weidezaun, in der Reithalle sowie an geliehenen Pferdeanhängern oder Reitutensilien. Gerade wenn du dein Pferd nicht auf deinem eigenen Grundstück, sondern auf einem Pferdehof unterbringst, musst du dich mit dem Thema Mietsachschaden auseinandersetzen.
Abgesehen von Flur- und Mietsachschäden gibt es eine ganze Reihe weiterer Schäden, die durch ein Pferd zustande kommen können. Dazu gehören beispielsweise Deckschäden, die aus einem ungewollten Deckakt entstehen. Auch wenn Halter und Halterinnen von Hengsten akribische Maßnahmen ergreifen, um ein Aufeinandertreffen zwischen Hengst und Stute zu verhindern, kann es passieren, dass es ohne Einverständnis der Person, die die Stute besitzt, zu einem Deckakt kommt. Der Hengsthalter oder die Hengsthalterin ist dann schadenersatzpflichtig und muss die Kosten, die mit der Trächtigkeit sowie gegebenenfalls mit der Entbindung und Aufzucht des Fohlens verbunden sind, zahlen. Schadenersatzforderungen können auch gestellt werden, wenn die Stute gewerblich oder als Turnierpferd genutzt wird und infolge des Deckakts ausfällt.
Ein weiteres Szenario, an das man lieber nicht denken mag, das aber dennoch eintreten kann, ist, dass eine Person zu Schaden kommt. Das kann beispielsweise passieren, wenn das Pferd geritten wird, sich durch ein lautes Geräusch erschrickt, hochgeht und den Reiter oder die Reiterin abwirft. Denkbar ist auch, dass das Pferd aus seiner Koppel ausbricht, auf die Straße rennt und einen Autounfall verursacht. Personenschäden können Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen, da oft zahlreiche Folgekosten damit einhergehen – angefangen bei der ärztlichen Versorgung über den Krankenhausaufenthalt bis hin zur anschließenden Therapie und Verdienstausfällen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit.
Die Pferde-Haftpflichtversicherung der Uelzener schützt in solchen Fällen. Sie übernimmt die Kosten, die mit Personen-, Sach- und Vermögensschäden einhergehen, für die du haften musst. Ebenfalls inbegriffen ist eine Vertretung vor Gericht im versicherten Schadenfall und eine Abwehr unberechtigter Ansprüche, die gegebenenfalls von Dritten an dich gestellt werden. So bist du als Pferdehalter oder Pferdehalterin in jeder Situation auf der sicheren Seite.