Hund liegt auf Geldscheinen

Zahlungsverkehr

FAQ – häufig gestellte Fragen zu Bezahlmethoden
und Zahlweisen der Uelzener Versicherungen

Download Formular SEPA-Lastschriftmandat
Anforderung einer Finanzamtbescheinigung

Du kannst aktuell per SEPA-Lastschrift (empfohlen) oder per Rechnung mittels Überweisung bezahlen.

Wir ziehen den fälligen Beitrag wie vereinbart zum 1. oder zum 15. eines Monats von deinem Konto ein. ​Dabei kannst du zwischen folgenden Zahlweisen wählen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.​ Hinweis: Eine unterjährige Zahlungsweise ist erst ab 20,- € pro Zahlung möglich.
Vorteil dieser Zahlungsmethode: Nachdem du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hast, kümmern wir uns dauerhaft um die rechtzeitige Zahlung deiner Beiträge. Sollten sich deine Beiträge im Laufe der Zeit einmal ändern, passen wir natürlich die korrekte Höhe des Beitragseinzuges an. Weiterhin kannst du exklusiv bei dieser Zahlungsmethode die Zahlweisen monatlich oder vierteljährlich wählen. ​

Die Abbuchung deines Beitrages erfolgt zum 1. bzw. zum 15. eines Monats – je nachdem, was Du mit uns vereinbart hast.

Ein europaweit standardisierter QR-Code, der eine schnelle und einfache Überweisung mit allen gängigen Banking-Apps ermöglicht. Dieser Code enthält alle relevanten Zahlungsdaten, die für eine Überweisung notwendig sind: Empfängername, IBAN, BIC, Betrag und Verwendungszweck. Er ist sozusagen der digitale Nachfolger des vorausgefüllten Überweisungsträgers.

Banking-App öffnen, QR-Code scannen, Überweisung freigeben!
Mit deiner Banking-App kannst du den Code scannen und die Zahlung als Überweisung ausführen. So kannst du schnell und einfach per Überweisung zahlen, ohne erst umständlich Verwendungszweck, Betrag, Empfängernamen sowie IBAN und BIC abzutippen. Melde dich hierzu in deiner Banking-App an und führe eine Überweisung unter Zuhilfenahme des QR-Codes aus. Häufig ist die Funktion auch in Kombination mit „Foto-Überweisung“ o.ä. zu finden.
Die meisten Banking-Apps besitzen bereits einen QR-Code-Reader. Wenn du Fragen zu, oder Probleme mit deiner Banking-App hast, wende dich bitte an deine Bank.

Die Überweisung mittels Bezahlcode ist schnell und sicher ohne Zahlendreher. Prüfe einfach nach dem Scannen in deiner Banking App, ob alle Informationen wie auf der Rechnung aufgeführt, übernommen wurden.

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Kreditinstitute eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen – auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP) bezeichnet.

Worum geht es bei der Empfängerüberprüfung?
Bisher gleichen Banken bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen nicht mit dem zur IBAN gehörendem Namen ab. Um die Gefahr von Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verringern und Betrug zu verhindern, führt die EU mit einer Verordnung die Empfängerüberprüfung ein. Vor der Freigabe einer Überweisung muss die ausführende Bank prüfen, ob der angegebene Name mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Der bzw. die Überweisende erhält dann das Ergebnis der Prüfung und kann entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.

Welche Überweisungen werden geprüft?
Die neue Regelung gilt sowohl für Echtzeitüberweisungen als auch für herkömmliche Überweisungen in Euro im Euroraum. Eine Empfängerüberprüfung ist nur bei Überweisungen von Girokonto zu Girokonto vorgeschrieben. Andere Kontoarten, wie Spar- oder Darlehenskonten, sind davon ausgenommen.

Welche Auswirkungen hat die Empfängerüberprüfung?
Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung kann für Dich als zahlende Person im Online-Banking drei unterschiedliche Auswirkungen haben:

  • Stimmt der eingegebene Name mit dem des Zahlungsempfängerkontos überein, kann die Überweisung direkt ausgeführt werden.

  • Bei fast übereinstimmenden Daten wird der Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers angezeigt. Du kannst die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung ausführen lassen.

  • Stimmt der eingegebene Name mit dem des Zahlungsempfängerkontos nicht überein – wirst Du darüber informiert und auf das Risiko einer Überweisung an die falsche Empfänger:in hingewiesen. Du kannst den Vorgang abbrechen, die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung ausführen lassen.

Was bedeutet das für meine Zahlungen an die Uelzener Allgemeine Versicherungen?
Wenn Du eine Überweisung – beispielsweise Deiner Versicherungsbeiträge – an uns vornimmst, verwende bitte den in der Rechnung angegebenen Empfängernamen und die IBAN. So gehst Du auf Nummer sicher, dass Du bei der Empfängerüberprüfung Deiner Bank ein positives Ergebnis erhältst (der eingegebene Name stimmt mit dem des Zahlungsempfängerkontos überein).

Wenn Du eine Überweisung – beispielsweise Deiner Versicherungsbeiträge – an uns vornimmst, verwende bitte den in der Rechnung angegebenen Empfängernamen und die IBAN. So gehst Du auf Nummer sicher, dass Du bei der Empfängerüberprüfung Deiner Bank ein positives Ergebnis erhältst (der eingegebene Name stimmt mit dem des Zahlungsempfängerkontos überein).

Sende uns hierzu eine E-Mail mit dem Betreff Beiträge AS​ und teile uns dein Anliegen unter Angabe deiner Partner- und Vertragsnummer(n) mit. Bitte gib uns auch deine Telefonnummer sowie deine Erreichbarkeit an.

Sende uns hierzu eine E-Mail mit dem Betreff Kontenklärung​ und teile uns dein Anliegen unter Angabe deiner Partner- und Vertragsnummer(n) mit. Bitte gib uns auch deine Telefonnummer sowie deine Erreichbarkeit an.

Sende uns hierzu eine E-Mail mit dem Betreff Erneuter Lastschrifteinzug​ und nenne uns deine Partner- und Vertragsnummer(n) sowie das gewünschte Einzugsdatum.

Hier handelt es sich in der Regel um einen Erstbeitrag und einen Folgebeitrag. Bitte überprüfe hierzu einmal die dir zugegangenen Vertrags- und Rechnungsdokumente. Auf deinem Kontoauszug siehst du im Verwendungszweck der Lastschrift, für welchen Vertrag und für welche Periode der Beitrag auf deinem Kundenkonto verbucht wurde.​

Ja, eine monatliche Ratenzahlung ist möglich. Sende uns hierzu eine E-Mail mit dem Betreff Ratenzahlung​ und nenne uns deine Partner- und Vertragsnummer, die Ratenhöhe sowie den gewünschten Ratenzahlungsbeginn. Die Mahnungen können nicht gestoppt werden. Der Versicherungsschutz erlischt 14 Tage nach Erhalt der 2. Mahnstufe und ist erst nach restlosem Ausgleich der offenen Forderungen wieder gegeben. Falls bereits ein Inkassoverfahren gegen dich eingeleitet wurde, wende dich bezüglich einer Ratenzahlung bitte an das Inkassounternehmen.

Fülle hierzu bequem online das Formular aus, um eine Finanzamtbescheinigung anzufordern. Nach dem Absenden des Formular öffnet sich eine Bestätigungsseite und du bekommst zusätzlich eine E-Mail zur Bestätigung.

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Erreiche uns hier: info@uelzener.de