Neues Hundegesetz für Niedersachsen
27.10.2013Hundehalter aufgepasst: Informieren Sie sich hier über die neuesten Regelungen des Hundegesetzes in Niedersachsen.
Das gibt’s Neues: Sachkundenachweis für Hundehalter, Pflicht zur Anmeldung im zentralen Register, …
Seit dem 01.07.2013 treten neue Regelungen des Hundegesetzes in Niedersachsen in Kraft. Ein gemeinsamer Landtagsbeschluss der Fraktionen CDU, SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2011 verlangt zum einen die Kennzeichnung von Hunden durch einen Chip, zum anderen, dass mögliche Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht, durch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgesichert sein müssen. Weiter wird für den Hundehalter ein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Dieser soll in erster Linie der Prävention von Beißattacken dienen und wird landesweit einheitlich sein.
… für ein “Mehr” an Tierschutz …
Sowohl die Wissenschaft als auch Hundehalter- und Tierschutzverbände heißen dieses Gesetz willkommen. Es trägt nachhaltig zu mehr Tierschutz bei, denn auf pauschalisierte Rasselisten wird ab sofort verzichtet. Die Schulung der Hundehalter steht nun vielmehr im Mittelpunkt. Bis zum 01.07.2013 galt eine Übergangsregelung. Ab sofort sind die oben aufgeführten Regelungen jedoch Gesetz!
… und noch mehr Sicherheit für alle!
Der Sachkundenachweis richtet sich an noch unerfahrene Hundehalter (Erstanschaffung eines Hundes nach dem 01.07.2011). Über die Kosten der Prüfung entscheidet der jeweilige Prüfer. Ab ca. 40 Euro (Richtwert) sollten Sie pro Prüfung rechnen. Vorbereitungskurse zum Sachkundenachweis sind nicht zwingend erforderlich. Natürlich können Sie für die Vorbereitung Hundeschulen kontaktieren und dort erfragen, ob diesbezüglich Angebote bestehen. Hundeschulen können ebenfalls Prüfungstermine anbieten. Prüfungsinhalte sind zum Beispiel ein Nachweis, dass der Halter seinen Hund einschätzen kann, dass er gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, möglichen Gefahren vorzubeugen. Der Hund muss von seinem Halter so kontrolliert werden können, dass keine Risiken oder Belästigungen für die Mitmenschen entstehen. Unser Extratipp: Stellen Sie sicher, dass die Prüfungen von einem anerkannten Prüfer abgenommen werden! Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hält eine Liste mit derzeit in Niedersachsen anerkannten Prüfern für Sie bereit. Ebenfalls eine Literaturliste mit Büchern, die zur Vorbereitung auf die Prüfungen dienen, finden Sie dort im Downloadbereich.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Hundehalter sind ab sofort verpflichtet ihren Vierbeiner beim Zentralen Register anzumelden. Durchgeführt wird diese Registrierung im Auftrag des Landes Niedersachsen von der Kommunalen Systemhaus GmbH (KSN). Es wird hierfür eine einmalige Gebühr erhoben. Für die Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zzgl. MwSt.), für jede telefonische oder schriftliche Anmeldung 23,50 Euro (zzgl. MwSt.) erhoben. Die Online-Registrierung erfolgt über www.hunderegister-nds.de; telefonisch erreichen Sie das Hunderegister Niedersachsen unter: 0441/39010400. Hier haben wir das Formular zum Ausdruck für Sie bereitgestellt.
- Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 01.07.2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Homepage des ML (hier). Dort gibt es auch einen separaten Bereich, in dem Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das neue Hundegesetz in Niedersachsen finden.