Sein Pferd zu verlieren, ist für Pferdehalter:innen immer schlimm. Einige trifft es emotional schwerer, andere tragen leichter am Verlust des eigenen Pferdes. Neben der emotionalen Belastung, stehen jedoch erst einmal ganz praktische Aufgaben an, wenn ein Pferd gestorben ist. Wer gut vorbereitet ist und genau weiß, was im Fall der Fälle zu tun ist, sorgt vorausschauend für Entlastung in dieser schwierigen Situation.
Dazu gehört auch, sich möglichst frühzeitig über wichtige und leider unangenehme Fragen Gedanken zu machen. Denn in einer akuten Situation zu entscheiden, ob man eine Operation durchführen lässt oder auch, was beim Tod oder nach dem Tod eines Pferdes geschehen soll, kann leicht überfordernd sein. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen wichtigen Entscheidungen entlastet einen, wenn dann tatsächlich der Ernstfall eintritt. Daher erfährst du hier das Wichtigste über die konkreten Schritte, die nach dem traurigen Abschied vom eigenen Pferd zu gehen sind.
Wenn du dein Pferd einschläfern lassen musstest
In vielen Fällen sterben Pferde nicht auf natürliche Weise. Wenn Pferde unter einer schweren Krankheit leiden, wie Weidemyopathie oder einer Kolik, bei der es im schlimmsten Fall keine Aussicht auf Besserung gibt oder sie unheilbare Verletzungen oder fortwährend Schmerzen haben, die nicht gelindert werden können, dann dürfen Tierärzt:innen ein Pferd einschläfern. Ist das Pferd verstorben, müssen nun einige vom Gesetzgeber vorgeschriebene Dinge zwingend in Angriff genommen werden.
Tierkörperbeseitigung
Für verstorbene Pferde besteht aufgrund des Seuchenschutzes eine Meldepflicht bei den zuständigen Behörden. Außerdem müssen verstorbene Tiere von Fachbetrieben, so genannten Tierkörperbeseitigungsanlagen, übernommen werden.
Meldung bei der zuständigen Behörde
Verstirbt ein Pferd oder musste es eingeschläfert werden, muss man seinen Tod bei der zuständigen Behörde oder direkt beim Tierkörperbeseitigungs-Unternehmen melden. Welche Stelle das im Einzelnen ist, kann regional verschieden sein und lässt sich in einer Suchmaschine im Internet leicht über die Eingabe „pferd tot Wohnort“ herausfinden. Oder man erkundigt sich bei der Verwaltung seiner Stadt oder seines Landkreises.
Aufgrund des Seuchenschutzes müssen verstorbene Tiere von Fachbetrieben übernommen werden. Dafür sind die zuständigen Behörden verantwortlich. Diese übernehmen diese Aufgabe jedoch in der Regel nicht selbst, sondern übertragen sie an Unternehmen, die auf die Tierkörperbeseitigung und Tierkörperverwertung spezialisiert sind.
Abholung
Die Abholung des verstorbenen Tieres ist für viele Pferdehalter:innen eine nur schwer zu ertragende Vorstellung. Da ist es gut, sich innerlich vorzubereiten und zu wappnen. Nach der Meldung bei der Tierbeseitigungsanstalt oder der Behörde, wird ein Fahrzeug der Tierkörperbeseitigung das verstorbene Tier am selben oder in den nächsten Tagen abholen. Auf den Webseiten der zuständigen Unternehmen findet man in der Regel genaue Anweisungen, wie das Tier bereitzulegen ist. Zumeist muss das Tier an einer befestigten Straße abgelegt werden und zwar so, dass sich keine Bäume oder Gebäudeteile über dem Tier befinden. Wenn möglich sollte man dies im Falle der Euthanasie eines Pferdes berücksichtigen und erspart sich so ein würdeloses Umhertransportieren des verstorbenen Tieres. Am Fahrzeug der Tierkörperbeseitigung ist ein Greifarm befestigt, mit dem das Tier aufgenommen und in einem Container auf dem Lastwagen abgelegt wird. In diesem Container ist Platz für mehrere Tiere, die das Fahrzeug an dem jeweiligen Tag nach und nach einsammeln wird.
Das geschieht mit toten Tieren
Wird das Tier im Rahmen der Tierkörperbeseitigung abgeholt, wird sein Körper in der Tierkörperverwertung weiterverwendet. Es werden daraus Produkte, wie Tierfett, Tiermehl oder Tierkohle hergestellt. So findet Tierfett in Kraftstoffen für speziell ausgerüstete Nutzfahrzeuge Verwendung, Tierkohle und Tiermehl wird unter bestimmten Auflagen in Düngemitteln weiterverarbeitet.
Kosten
Die Abholung durch ein Unternehmen der Tierkörperbeseitigung muss anteilig bezahlt werden. Die Kosten sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Einen Teil der Kosten übernimmt jedoch die Tierseuchenkasse. Am besten erkundigt man sich bei der zuständigen Kasse, wie hoch die Kosten im Einzelfall sind.
Wer nicht möchte, dass sein verstorbenes Pferd auf diese Weise abgeholt und verwendet wird, für den ist möglicherweise ein würdigerer Abschied im Rahmen einer Einäscherung geeigneter. Hierbei ist eine individuelle Abholung nach den eigenen Bedürfnissen möglich.
Bestattung
Eine Erdbestattung von Tierkörpern ist in Deutschland nur unter Befolgung bestimmter Regeln erlaubt. Jedoch gibt es die Möglichkeit, sein Pferd in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Dafür ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 TierNebG nötig. Da die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Verfahren entscheidend ist, sollte man sich am besten frühzeitig vor dem Tod des Pferdes Gedanken über die Frage der Bestattung machen. Einige Tierkrematorien übernehmen die Beantragung oder helfen beratend.
Tierkrematorien bieten einen individuellen Rahmen, um von seinem Tier Abschied zu nehmen. Dabei richten sich die Krematorien stark nach den Wünschen und Bedürfnissen der Pferdehalter:innen. So kann man sein Pferd beispielsweise auf seinem letzten Weg begleiten und bei der Einäscherung dabei sein. Auch bietet sich die Möglichkeit eines persönlichen Abschieds in gesonderten Räumlichkeiten. Für viele Pferdehalter:innen erleichtert ein würdevoller und respektvoller Abschied die Verarbeitung des Verlustes.
Umgang mit Trauer
Unmittelbar nach dem Tod eines Tieres, müssen Dinge, wie die Information der Behörden und Abholung des Tieres geregelt werden. Liegt dies hinter einem, beginnt eine neue Phase, ein Lebensabschnitt ohne das geliebte Pferd. Der Umgang mit dem Verlust des geliebten Pferdes kann sehr unterschiedlich sein. Ähnlich wie wenn wir um einen geliebten Menschen trauern. Trauer und Tod sind nicht planbar und vielfach kann man kaum voraussehen, wie es einem selbst gehen wird.
Um einen Verlust zu verarbeiten hilft es, seine Gefühle und Gedanken zuzulassen. Das gelingt am besten, wenn man versucht, sie nicht zu bewerten oder sich selbst gar dafür zu verurteilen, wie man fühlt, denkt und sich verhält oder verhalten möchte. Vielen hilft es, mit nahestehenden Menschen über seine Empfindungen zu sprechen, sich gemeinsam an Erlebnisse mit seinem Pferd zu erinnern, vielleicht auch Fotos anzuschauen. In einem anderen Moment ist vielleicht Ablenkung und sich mit etwas anderem, etwas Schönem zu befassen, ein guter Weg, mit dem Verlust umzugehen.
Wichtig ist, sich Zeit zu geben. Denn an Trauer klebt nun einmal kein Verfallsdatum. Sie kann sehr unterschiedlich lange dauern und es kann auch immer wieder Momente oder Phasen geben, in denen die Traurigkeit über den Verlust und der Schmerz über die Umstände des Todes präsenter sind.
Neben der Trauer bleiben noch einige praktische Dinge, die geregelt werden müssen. Darunter das Thema Stallmiete.
Stallmiete
Wie lange die Stallmiete im Todesfall eines Pferdes weitergezahlt werden muss, regelt der Pferdeeinstellungsvertrag. So kann es sein, dass man den Vertrag kündigen muss und womöglich noch eine Weile verpflichtet ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen. Möglich sind allerdings auch vertragliche Sonderregelungen für den Todesfall des Pferdes. In jedem Fall sollte man im Vertrag nachschauen und gegebenenfalls möglichst schnell die Kündigung aussprechen. Denkbar sind natürlich auch Kulanzregelungen. Vor allem, wenn es womöglich eine Warteliste gibt, kann man mitunter früher aus dem Vertrag aussteigen. Die Kosten für die Stallmiete wird einem niemand direkt ersetzen. Doch eine Versicherung kann helfen, die finanzielle Belastung bei dem Verlust eines Pferdes zu mindern.
Pferdeversicherung
Wird ein Pferd aufgrund einer unheilbaren Krankheit oder eines Unfalls von seinem Leiden erlöst, übernimmt die Krankenversicherung der Uelzener die Kosten der Euthanasie. Neben einer Krankenversicherung kann im Todesfall auch eine möglicherweise abgeschlossene Lebensversicherung greifen. Mit dem Geld aus einer Lebensversicherung lassen sich beispielsweise Bestattungskosten bezahlen, eine weiter zu zahlende Stallmiete oder auch der Kaufpreis für ein neues Pferd. Die Pferde-Lebensversicherung der Uelzener zahlt im Leistungsfall bis zu 100% der vereinbarten Versicherungssumme aus. Pferdehalter:innen sollten sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der Tierversicherung erkundigen und den für sie passenden Versicherungsschutz wählen.
Fazit:
Den Verlust eines Pferdes kann niemand ungeschehen machen. Gut informiert zu sein, kann die ersten Tage nach dem Tod des Pferdes jedoch etwas entlasten. Dazu gehört das Wissen um die Meldepflicht, Abholung der Tierkörperbeseitigung oder gegebenenfalls die Entscheidung für eine Einäscherung. So sollte man sich, wenn möglich, bereits frühzeitig Gedanken machen, ob eine Einäscherung und eine damit verbundene pietätvolle Abholung des verstorbenen Tieres in Frage kommen. Im Fall der Fälle wird man von den behördlichen Anforderungen nicht überrascht, sondern ist schnell handlungsfähig und kann bestmöglich für sich selbst und sein Tier entscheiden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit dem Equidenpass nach dem Tod des Pferdes?
Der Equidenpass bleibt nach dem Tod des Pferdes beim Pferd. So wird der Pass bei der Abholung des verstorbenen Tieres mitgegeben. Tierkörperbeseitigungsanlagen oder Tierkrematorien leiten den Pass an die zuständige Stelle weiter. Dies können der Zuchtverband oder der zuständige Verband der Deutschen Reiterlichen Vereinigung sein.
Wer holt ein totes Pferd ab?
Für verstorbene Pferde besteht eine Meldepflicht bei den zuständigen Behörden. Welche das im Einzelnen sind, ist regional unterschiedlich. Tierkörperbeseitigung ist Sache der zuständigen Behörden. Gemeldete Tiere werden von Tierkörperbeseitigungsanlagen abgeholt. Dazu müssen die verstorbenen Pferde in der Regel an einem über befestigte Wege zu erreichenden Ort abgelegt werden und zwar so, dass der Raum oberhalb des Tieres frei zugänglich ist. Alternativ bieten einige Unternehmen eine individuelle Abholung an, bei der Pferdehalter:innen sich mit dem jeweiligen Unternehmen abstimmen können, wie die Abholung erfolgen soll. Im Rahmen einer Einäscherung holen Tierkrematorien ein Pferd nach individueller Absprache ab.
Wie viel kostet es, ein Pferd einäschern zu lassen?
Die Kosten für die Einäscherung eines Pferdes variieren je nach Gewicht bzw. Größe des Tieres und des anbietenden Unternehmens zwischen ca. 1800 Euro und 3500 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Transport, falls man das verstorbene Tier nicht selbst transportieren kann oder möchte.