Ohne Leine Gassi zu gehen, kann für Hund und Mensch eine große Bereicherung sein. Das Tier hat die Möglichkeit, seinem natürlichen Laufdrang nachzukommen und frei die Gegend zu erkunden, ohne sein Tempo an das seines Halters oder seiner Halterin anpassen zu müssen. Umgekehrt sind Spaziergänge mit unangeleintem Hund auch für den Menschen eine schöne Erfahrung. Es macht einfach Spaß, dem Vierbeiner beim Entdecken, Toben und Rennen zuzusehen. Hunde leben im Hier und Jetzt und sind in der Lage, den Augenblick zu genießen und ihre Freude ungefiltert zu zeigen. Vielen von uns kommt diese Fähigkeit im Alltag abhanden. Wenn wir unseren Vierbeiner im Freilauf beobachten, können wir uns ein Stück weit freier fühlen.
Ohne Leine Gassi zu gehen, ist aber nur dann ein Vergnügen, wenn sich der Hund am Menschen orientiert und aufmerksam bleibt. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass er sich durch Außenreize ablenken lässt, nicht mehr abrufbar ist oder wegläuft. Leinenfreiheit will daher geübt sein. Es gibt einige Kommandos und Verhaltensweisen, die ein Hund kennen und können muss, um entspannt ohne Leine Gassi gehen zu können – und auch rechtliche Aspekte sind zu beachten.
Leinenpflicht in Deutschland: Wo ist das Gassigehen ohne Leine erlaubt?
Freilaufende Hunde sind nicht überall erlaubt. Es ist daher wichtig, sich darüber zu informieren, ob das Gassigehen ohne Leine am jeweiligen Standort gestattet ist oder nicht. In Deutschland ist die Leinenpflicht nicht einheitlich geregelt. Stattdessen gelten in den Bundesländern jeweils spezifische Regelungen.
- Baden-Württemberg: Es gibt keine landesweite Leinenpflicht. Städte und Gemeinden treffen spezifische Regelungen. So besteht in Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe beispielsweise eine Anleinpflicht an öffentlichen Orten, in Fußgängerzonen, Parks usw.
- Bayern: Es gibt keine landesweite Leinenpflicht. Städte und Gemeinden treffen spezifische Regelungen. So gilt in München für große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) eine Anleinpflicht im Innenstadtbereich, in Fußgängerzonen und in Spielplatznähe.
- Berlin: Es gibt eine ortsabhängige Anleinpflicht (Fußgängerzonen, Parks- und Grünanlagen, öffentliche Verkehrsmittel). Die Leinenlänge ist vorgegeben.
- Brandenburg: Es gibt eine generelle Leinenpflicht. Die Leinenlänge ist vorgegeben.
- Bremen: Es gibt eine ortsabhängige Anleinpflicht in der Innenstadt (Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel, Versammlungen). Außerhalb der Stadt gilt generelle Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juli).
- Hamburg: Es gibt eine generelle Leinenpflicht. Gassigehen ohne Leine ist daher nicht erlaubt, mit Ausnahme von speziellen dafür ausgewiesenen Flächen.
- Hessen: Es gibt eine ortsabhängige Anleinpflicht (öffentliche Orte, Gaststätten, öffentliche Verkehrsmittel). In Parks und auf öffentlichen Grünanlagen variieren die Regelungen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Es gibt eine generelle Leinenpflicht. Die Leinenlänge ist nicht vorgegeben.
- Niedersachsen: Eine generelle Leinenpflicht gilt nur während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli). Auf Waldwegen dürfen Hunde außerhalb der Schonzeit ohne Leine laufen.
- Nordrhein-Westfalen: Es gibt eine ortsabhängige Leinenpflicht für öffentliche Orte, Fußgängerzonen, Parks, Grünanlagen und Orte mit erhöhten Menschenaufkommen. Für gefährliche Hunde und große Hunde gelten spezielle Regelungen.
- Rheinland-Pfalz: Es gibt keine landesweite Leinenpflicht, wobei in einzelnen Städten (Ludwigshafen) und Gemeinden Ausnahmeregelungen in Bezug auf Naturschutzgebiete und den öffentlichen Raum gelten.
- Saarland: Es gibt eine ortsabhängige Leinenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen, Restaurants und Geschäften. Zur Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni herrscht eine Anleinpflicht in Wäldern.
- Sachsen: Es gibt keine landesweite Leinenpflicht. Gemeinde und Städte treffen spezifische Regelungen. So sind in Dresden und Leipzig freilaufende Hunde auf öffentlichen Grünflächen verboten.
- Sachsen-Anhalt: Es gibt keine landesweite Leinenpflicht, wobei auch hier wieder gemeinde- und stadtspezifische Regularien gelten. So herrscht beispielsweise im gesamten Magdeburger Stadtgebiet Leinenpflicht. Außerdem müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit zwischen 1. März und 15. Juli im Wald und auf dem Feld an die Leine.
- Schleswig-Holstein: Es gibt eine ortsabhängige Leinenpflicht, die viele Bereiche betrifft, unter anderem Fußgängerzonen, Sportanlagen, Parks, Märkte, Friedhöfe und öffentliche Verkehrsmittel.
- Thüringen: Es gibt eine landesweite Leinenpflicht für Hunde in Wäldern. Alles Weitere regeln die Gemeinden und Städte individuell. So besteht beispielsweise im gesamten Erfurter Stadtgebiet Leinenpflicht.
Möchte man mit seinem Hund ohne Leine Gassi gehen, sollte man das ausschließlich in Bereichen tun, in denen der Freilauf gestattet ist. Verstößt man gegen die Leinenpflicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Sich an die Gesetzgebung zu halten, ist auch für die Sicherheit des Tieres von Bedeutung. In Deutschland dürfen Jäger und Jägerinnen auf wildernde, stöbernde oder streunende Hunde, die sich in Waldgebieten fernab von Halter oder Halterin bewegen, schießen. Grund dafür ist, dass die Hunde eine Gefahr für wildlebende Tiere und deren Jungen darstellen.
Mit dem Hund ohne Leine Gassi gehen: So klappt‘s!
Entspannt ohne Leine Gassi zu gehen, will geübt sein. Draußen ist der Hund zahlreichen Reizen ausgesetzt, die ihn ablenken, seinen Jagdtrieb wecken, ihn aber auch überfordern oder erschrecken können. Im ungünstigsten Fall sprintet der Vierbeiner davon und ist nicht mehr auffindbar. Um das zu verhindern, muss der Freilauf geübt werden. Wir verraten, wie das geht.
- Grundkommandos festigen: Grundgehorsam ist das A und O beim Gassigehen ohne Leine. Der Hund muss Kommandos wie „Sitz“, „Platz“, „Fuß“ und „Stopp“ sicher beherrschen und auch aus der Distanz befolgen. Um das zu erreichen, braucht es konsequentes Training und eine ehrliche Verbindung zwischen Tier und Mensch.
- Abrufbarkeit trainieren: Zum Grundgehorsam zählt auch eine verlässliche Abrufbarkeit. Der Hund muss sofort und auf direktem Weg zu seinem Halter oder seiner Halterin zurückkehren, wenn er das entsprechende Signal erhält. Abrufbarkeit ist beim Gassigehen ohne Leine extrem wichtig, um in brenzligen Situationen das Tier und andere zu schützen.
- Mit Schleppleine starten: Das Gassigehen ohne Leine sollte schrittweise aufgebaut werden. Es empfiehlt sich, mit einer Schleppleine zu starten. Das Tier bewegt sich damit sehr viel freier als an einer Führleine, ist aber trotzdem gesichert. Eine Schleppleine ist eine gute Möglichkeit, dem Hund mehr Bewegungsfreiraum zu geben, wenn Grundkommandos und Abrufbarkeit noch nicht richtig sitzen.
- Langsam ableinen: Viele Hunde sprinten los, sobald es „Klick“ macht und die Leine abgenommen wird. Das kann gefährlich werden, wenn die Umgebung nicht komplett einsehbar ist und sich beispielsweise hinter einer Kurve eine stark befahrene Straße befindet. Es ist daher sinnvoll, das Ableinen zu trainieren. Am besten lässt man den Hund absitzen, löst die Leine und gibt ihm das Auflösungszeichen erst, wenn er etwas zur Ruhe gekommen ist.
- Impulskontrolle fördern: Nach dem Ableinen nicht sofort loszupreschen, hat auch etwas mit Impulskontrolle zu tun. Gerade Hunden mit ausgeprägtem Jagdtrieb fällt es schwer, dem Impuls, einem Beutetier hinterherzurennen, zu widerstehen. Es ist daher wichtig, den Hund durch gezieltes Impulstraining bestmöglich auf solche Situationen vorzubereiten. Das beginnt im Übrigen schon zu Hause.
- Den Hund beobachten: Manchen Hunderassen, beispielsweise Jagd- und Windhunden, fällt es besonders schwer, ihren Trieb zu kontrollieren. Deswegen ist es hier umso wichtiger, den Hund im Blick zu behalten und seine Körpersprache richtig zu deuten. Versteift sich seine Haltung, hebt er witternd die Nase oder beginnt leise zu winseln, ist das ein Indiz dafür, dass etwas sein Interesse geweckt hat. Schon an diesem Punkt sollte er abgerufen werden, um wieder Ruhe in die Situation zu bringen.
- Alternative Signale etablieren: Zurufe können Hunde, die sich etwas weiter entfernt haben, nicht mehr gut wahrnehmen. Es ist daher sinnvoll, andere Signale zu etablieren. Im Freilauf haben sich vor allem Hundepfeifen bewährt, weil sie auch in größerer Entfernung gut hörbar sind.
- Orientierung geben: Hunde müssen sich an ihrem Menschen in jeder Situation orientieren können. Deswegen ist es wichtig, das Tier zu führen und zu leiten. Das geht auch im Freilauf. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Hund auf seinen Menschen achtet. Um die Aufmerksamkeit des Tieres auf sich zu lenken, kann man beispielsweise mehrfach die Richtung wechseln oder sich ab und an verstecken. Der Hund verkleinert dann seinen Radius und behält seinen Menschen stärker im Blick.
- Auf Entfernung achten: Ein Hund sollte beim Gassigehen ohne Leine immer in Sichtweite bleiben. Es kann immer wieder mal passieren, dass er ein paar Meter vorläuft oder zurückbleibt. Wichtig ist, dass er regelmäßig Blickkontakt zu Halter oder Halterin aufnimmt und „in Verbindung“ bleibt.
- Spannend bleiben: Damit der Hund nicht durch Außenreize abgelenkt wird, ist es wichtig, für das Tier spannend zu bleiben. Das funktioniert sehr gut, indem man zwischendurch immer mal wieder ein paar Spiele integriert. Das können beispielsweise Such- und Apportierspiele mit dem Lieblingsspielzeug sein.
- Hundebegegnungen regeln: Gerade bei Gassirunden in Hundeauslaufgebieten kommt es zwangsläufig zu Kontakt zwischen Artgenossen. Nicht jede Hundebegegnung verläuft positiv. Wird ersichtlich, dass sich die Gruppendynamik zum Negativen verändert, sollten Halter und Halterinnen eingreifen und die Situation auflösen, indem sie ihren Hund zu sich holen und sich zusammen mit ihm entfernen.
Es ist ratsam, das Gassigehen ohne Leine erst einmal in einer geschützten und eingegrenzten Umgebung zu üben, bevor man das Tier komplexeren Situationen aussetzt. Sinnvoll ist auch, mit möglichst kurzen Runden zu starten. Sobald der Hund sicherer wird, kann man die Spaziergänge zeitlich ausdehnen.
Verhaltensregeln beim Gassigehen ohne Leine
Beim Gassigehen ohne Leine müssen Halter und Halterinnen auf die Sicherheit ihres Tieres, aber auch auf die Sicherheit anderer und ihre Umwelt achten. Deswegen gelten folgende Verhaltensregeln:
- Rücksicht auf Mitmenschen nehmen: Freilaufende Hunde können anderen Menschen Angst machen oder sie verunsichern. Das ist zu respektieren. Deswegen sollte ein freilaufender Hund umgehend zurückgerufen werden, wenn er auf Fremde zugeht.
- Rücksicht auf angeleinte Hunde nehmen: Der Bewegungsspielraum angeleinter Hunde ist begrenzt. Sie können nicht frei agieren, wenn es zum Kontakt mit freilaufenden Artgenossen kommt, und sind daher in gewisser Weise unterlegen. Dadurch kann es schnell zu Konfliktsituationen kommen. Halterinnen und Halter sollten ihren freilaufenden Hund daher zu sich holen und wenn nötig an die Leine nehmen, wenn ihnen ein angeleinter Hund entgegenkommt.
- Hinterlassenschaften beseitigen: Gassigehen ohne Leine bedeutet nicht, seinen Pflichten als Halter oder Halterin nicht nachkommen zu müssen. Dazu gehört auch, die Hinterlassenschaften des Hundes einzusammeln und korrekt zu entsorgen.
- Umweltbewusst handeln: Hunde im Freilauf neigen dazu, abseits vom Weg zu laufen und sich ins Dickicht zu schlagen. Dadurch können sie Pflanzen beschädigen und den Lebensraum von Wildtieren empfindlich stören. Aus Respekt gegenüber der Umwelt sollten Halterinnen und Halter darauf achten, dass der Hund möglichst auf dem Weg bleibt und keinen Schaden anrichtet.
Mit dem Hund ohne Leine Gassi zu gehen, bedeutet, vorausschauend und umsichtig zu handeln. Trotz aller Sorgfalt kann es jedoch passieren, dass der Hund im Freilauf etwas anstellt. Für den aufkommenden Schaden sind Halter und Halterinnen verpflichtet aufzukommen. Eine Hundehaftpflichtversicherung leistet in dem Fall gute Dienste. Sie übernimmt die Kosten, die infolge von Schadenersatzansprüchen entstehen, und schützen vor finanzieller Belastung.
Fazit
Das Gassigehen ohne Leine ist eine wunderbare Möglichkeit, die Bindung zwischen Hund und Mensch zu stärken. Es gibt dem Hund mehr Freiheit, seine Umwelt zu erkunden, und kommt seinem natürlichen Verhalten und Laufdrang entgegen. Dieses Maß an Freiheit erfordert eine gute Vorbereitung und verantwortungsbewusstes Handeln, kann aber für Mensch und Tier eine wertvolle Erfahrung sein.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Gassi gehen ohne Leine
Ist es legal, meinen Hund überall ohne Leine laufen zu lassen?
Nein, die Gesetze variieren je nach Standort. Viele Städte und Gemeinden haben spezifische Regelungen, die eine Leinenpflicht in bestimmten Gebieten vorschreiben, etwa in Parks, Fußgängerzonen oder an öffentlichen Plätzen. Es ist daher wichtig, sich über die örtlichen Vorschriften zu informieren, bevor man den Hund ohne Leine laufen lässt.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Hund zuverlässig auf Rückruf reagiert?
Das geht mit einem konsequenten und aufeinander aufbauenden Rückruftraining. Am besten beginnt man damit in einer reizarmen Umgebung und belohnt den Hund für das Kommen, wenn er gerufen wird. Reagiert das Tier zuverlässig, steigert man allmählich die Ablenkungen und die Distanz im Training, bis man den Hund in einer offeneren Umgebung ohne Leine laufen lassen kann.
Darf mein Hund in Naturschutzgebieten ohne Leine laufen?
In vielen Naturschutzgebieten ist das Führen von Hunden ohne Leine verboten, um die dortige Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.
Kann man mit jedem Hund ohne Leine Gassi gehen
Nicht alle Hunde eignen sich dafür, ohne Leine geführt zu werden. Hunde mit starkem Jagdtrieb, sehr ängstliche Tiere oder solche, die aggressives Verhalten zeigen, können eine größere Herausforderung darstellen. Sie benötigen möglicherweise ein spezielles Training oder sollten lieber an der Leine geführt werden.
Sind auch unangeleinte Hunde in der Uelzener Haftpflichtversicherung versichert?
Ja. Für die Uelzener Haftpflichtversicherung besteht kein Leinenzwang. Das heißt, auch Hunde, die ohne Leine geführt werden, sind versichert.