Hat der eigene Hund etwas angestellt, beispielsweise das Laminat in der Mietwohnung zerkratzt, die Handtasche der Freundin zerbissen oder einen anderen Hund beim Rangeln verletzt, bist du als Besitzerin oder Besitzer per Gesetz dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Im Fall einer zerbissenen Tasche mag das noch glimpflich ausgehen. Ist man aber in der Pflicht, den Bodenbelag in der gesamten Wohnung zu erstatten oder tierärztliche Behandlungen und Therapiemaßnahmen zu bezahlen, kann das schon anders aussehen. Denn hier fallen hohe Beträge an. Manche Schäden können zudem eine Reihe von Folgekosten nach sich ziehen, die auf den ersten Blick gar nicht absehbar sind. Gut, wenn man in solchen Situationen eine Hundehaftpflichtversicherung hat. Sie schützt Hundehalter und Hundehalterinnen vor Kosten infolge von Schadenersatzansprüchen, sodass man im Fall hoher Geldforderungen keine finanzielle Belastung fürchten muss.
Obwohl die Hundehalter-Haftpflichtversicherung enorm sinnvoll ist und vor finanziellem Ruin bewahren kann, ist sie in Deutschland nicht flächendeckend gesetzlich vorgeschrieben. In manchen Bundesländern ist sie Pflicht, in anderen nicht oder nur eingeschränkt. Wir geben einen Überblick.
Die Pflicht zur Haftpflicht: Wo ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben?
So unterschiedlich wie die Regelungen zur Maulkorb- und Leinenpflicht in den deutschen Bundesländern sind, so unterschiedlich sind auch die Regelungen zur Versicherungspflicht. In manchen Ländern ist die Hundehalterhaftpflicht per se für Halterinnen und Halter aller Hunderassen vorgeschrieben, in anderen ist sie nur für Besitzerinnen und Besitzer bestimmter Hunderassen verpflichtend.
Muss man eine Hundehalter-Haftpflicht haben?
In Deutschland gibt es keine einheitliche Bundespflicht, aber mehrere Länder verlangen die Versicherung für alle Hunde. Andere Länder schreiben sie für bestimmte Hunde (z. B. „gefährliche Hunde“ oder „große Hunde“) vor. Rechtsgrundlage für deine Haftung ist in jedem Fall § 833 BGB (Tierhalterhaftung).
Bundesländer mit Versicherungspflicht für alle Hunde
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Berlin – Pflicht für alle Hunde; Mindestdeckung 1 Mio. € je Versicherungsfall (Selbstbeteiligung max. 500 €).
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Hamburg – Pflicht für alle Hunde; Mindestdeckung 1 Mio. €, Selbstbeteiligung max. 500 €.
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Niedersachsen – Pflicht für alle Hunde (ab > 6 Monaten).
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Sachsen-Anhalt – Pflicht spätestens ab 3 Monaten nach Geburt; mind. 1 Mio. € für Personen-/Sachschäden + 50.000 € Vermögensschäden.
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Thüringen – Pflicht für alle Hunde.
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Bremen – Pflicht für alle Hunde.
Bundesländer mit eingeschränkter Pflicht
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Nordrhein-Westfalen (NRW) – Pflicht für „gefährliche Hunde“ und für „große Hunde“ (≥ 20 kg oder ≥ 40 cm).
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Brandenburg – Seit 01.07.2024 rasseunabhängiger, verhaltensbasierter Ansatz; Versicherungspflicht besteht im Erlaubnisverfahren für als gefährlich festgestellte Hunde.
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Rheinland-Pfalz – Pflicht für gefährliche Hunde; Mindestdeckung 500.000 € Personenschäden / 250.000 € sonstige Schäden.
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Hessen – Keine allgemeine Pflicht; im Erlaubnisverfahren für gefährliche Hunde ist u. a. ein Versicherungsnachweis erforderlich.
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Saarland – Pflicht im Rahmen der Haltung gefährlicher Hunde (Erlaubnis mit Auflagen, inkl. Versicherungsnachweis).
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Sachsen – Pflicht für gefährliche Hunde (Erlaubnismodell).
Bundesländer ohne Pflicht (Ausnahmen/Empfehlungen beachten)
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Schleswig-Holstein – Keine generelle Pflicht; das Gesetz sieht eine Soll-Vorschrift zum Abschluss vor (Rasseliste abgeschafft).
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Mecklenburg-Vorpommern – Keine generelle Pflicht; ggf. Auflagen bei als gefährlich eingestuften Hunden.
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Baden-Württemberg – Keine generelle Pflicht; für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Auflagen (u. a. Versicherungsnachweis).
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Bayern – Keine generelle Pflicht; besondere Regeln für gefährliche Hunde nach Kampfhunde-VO (Erlaubnis/auflagenbasiert).
Wichtig: Zusätzlich zu Landesgesetzen können kommunale Satzungen (z. B. Leinenpflicht in Brut- und Setzzeiten) weitere Pflichten regeln. Prüfe immer auch die Infos deiner Gemeinde.
Ab wann solltest du die Hunde-Haftpflicht abschließen?
So früh wie möglich – idealerweise vor Einzug des Welpen. Gesetzliche Mindestzeitpunkte variieren:
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Sachsen-Anhalt: spätestens 3 Monate nach Geburt.
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Berlin, Hamburg, Thüringen, Niedersachsen, Bremen: Pflicht ab Beginn der Haltung (ohne Wartezeit).
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NRW/Brandenburg/RLP/Hessen/Saarland/Sachsen: Pflicht nur für bestimmte Hunde (s. oben).
Welche Deckung ist sinnvoll?
Auch wenn einige Gesetze Mindestdeckungen vorgeben (z. B. Berlin/Hamburg 1 Mio. €; RLP 500.000/250.000 €), sind höhere Summen (z. B. 5–15 Mio. €) empfehlenswert, da Personenschäden extrem teuer werden können.
Leistungen & Tarife: Worauf achten?
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Mietsachschäden (z. B. Ferienwohnung)
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Fremdhüter mitversichert (wenn Freund:in/Verwandte:r Gassi geht; üblicherweise eingeschlossen – je nach Tarifbedingungen)
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Auslandsschutz (Urlaub)
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Deckungssumme (möglichst hoch)
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Selbstbeteiligung (in Berlin/Hamburg max. 500 € erlaubt)
Wer oft in Ferienwohnungen urlaubt, profitiert von Tarifen mit Mietsachschäden – in ungewohnter Umgebung passieren schneller Missgeschicke. Mit der Hunde-Haftpflicht der Uelzener Versicherungen bist du auch im Ausland bestens geschützt. Unser Auslandsschutz gilt nämlich für 12 Monate weltweit (außer USA und Kanada).
Warum eine Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht sein sollte
Es ist erstaunlich, dass die Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht längst schon in ganz Deutschland zur Pflicht gemacht worden ist, denn sie ist enorm sinnvoll. Sie schützt Halterinnen und Halter vor finanziellen Belastungen, wenn der Hund einen Schaden verursacht, für den sie aufkommen müssen – selbst wenn sie überhaupt nichts dafür können. Grund: Nach § 833 BGB ist geregelt, dass der Besitzer bzw. Halter des Hundes für jegliche Schäden haftet, die durch sein Tier entstehen (es sei denn, dem Geschädigten kann eine Mitschuld nachgewiesen werden). Kommt es also zu einem Schadenfall, kann die geschädigte Person Schadenersatz in Form von Geld fordern, was der Hundehalter oder die Hundehalterin aus eigener Tasche zahlen muss.
Selbst Halter und Halterinnen, die innig mit ihren Hunden verbunden sind, würden kaum behaupten, jede Situation voraussehen und einschätzen zu können. Einmal weggeschaut und schon kann es passieren, dass der Dackel die Schuhe des Besuchs anknabbert, der Labrador beim Spielen eine teure Vase umstößt oder der Neufundländer vor Freude eine ältere Dame anspringt und umreißt. Es kann nun einmal Ereignisse geben, die nicht vorhersehbar sind und zu einer anderen Reaktion seitens des Hundes führen, als man erwartet hätte.
Podcast-Tipp: „Welche Hundeversicherungen sind richtig und wichtig?“ (inkl. Gebührenordnung für Tierärzte/GOT): https://open.spotify.com/episode/5C5prpZQhuvTkAFC6L04yw
Im günstigsten Fall bleibt es bei kleineren Pannen. Aber größere Schäden lassen sich nie zu 100 % ausschließen. Wird eine Person oder ein anderes Tier verletzt, kann das schwerwiegende Folgen haben, die lebensverändernd sein können – für den oder die Geschädigte, aber auch für den Halter oder die Halterin des Hundes, der den Schaden verursacht hat. Eine Hundehalter-Haftpflicht kann in dem Fall wenigstens vor dem finanziellen Ruin schützen und das ist schon viel wert.
Fazit
Ob uneingeschränkt, eingeschränkt oder nicht verpflichtend – eine Hundehaftpflichtversicherung ist immer sinnvoll. Dabei spielt es im Grunde genommen keine Rolle, ob man einen Listenhund hält oder eine Hunderasse, die nicht als gefährlich eingestuft wird. Es kann immer etwas passieren und auch kleine Hunde, die als possierlich und verschmuste Hunde gelten, können erheblichen Schaden anrichten. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, eine Hundehalterhaftpflicht abzuschließen, um sich im Fall der Fälle vor finanziellen Belastungen zu schützen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung für Hundehalter
Was passiert, wenn man keine Hundehaftpflicht hat?
Du haftest als Halter:in verschuldensunabhängig nach § 833 BGB – also auch ohne eigenes Fehlverhalten. Ohne Versicherung trägst du alle Kosten (z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Sachschäden) selbst.
Ab wann muss ich meinen Hund haftpflichtversichern?
Das ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. In manchen Bundesländern besteht die Pflicht einer Hundehalterhaftpflicht für Hunde ab dem 3. Lebensmonat, in anderen erst ab dem 6. Monat. Informationen dazu kann die zuständige Behörde liefern.
Wie weise ich eine Hundehaftpflichtversicherung nach?
Normalerweise weist man die Hundehalterhaftpflicht nach, wenn man den Hund beim Steuer- oder Ordnungsamt anmeldet. In manchen Bundesländern ist dafür ein einmaliger Nachweis zu Beginn der Hundehaltung ausreichend, in anderen muss jährlich ein Nachweis erbracht werden.
Wer haftet beim Gassigehen durch Dritte?
Grundsätzlich der Halter/die Halterin (§ 833 BGB). Tierhüter:innen (z. B. Freund:in, Nachbar:in) können zusätzlich nach § 834 BGB haften; viele Hundehaftpflicht-Tarife schließen private Fremdhüter mit ein. Prüfe die Bedingungen deines Tarifs.
Wie teuer ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung?
Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung kostet vergleichsweise wenig, wenn man sich vergegenwärtigt, welche Versicherungssummen sie im Schadenfall abdeckt. Die Beiträge variieren je nach Deckungssumme und Leistungsumfang (z. B. Mietsachschäden). Gesetzliche Mindestdeckungen geben in manchen Ländern eine Untergrenze vor (z. B. Berlin/Hamburg 1 Mio. €, RLP 500k/250k); empfohlen sind deutlich höhere Summen. Bei der Uelzener kannst du den Best-Leistungs-Baustein hinzufügen, der folgende Vorteile beinhaltet:
- Best-Leistungs-Garantie: Selbst wenn der entstandene Schaden nicht im Rahmen unseres Tarifs versichert sein sollte, leisten wir dennoch, sofern ein anderer deutscher Versicherer bedingungsgemäß zur Zahlung verpflichtet wäre.
- Neuwertentschädigung für Sachen, wenn diese unter 30 Monate alt sind: Wir leisten für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert, sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate und kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Die Höchstentschädigung ist auf 7.500 € je Leistungsfall begrenzt. Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln, Computern jeglicher Art (auch tragbare Computer wie Laptop, Tablet-PC etc.), Film- und Fotoapparaten, Musikwiedergabegeräten und Brillen jeglicher Art.
- Gewerbliche Nutzung bis 22.000 € Jahresumsatz: Wird der versicherte Hund in dem versicherten Verwendungszweck nebenberuflich, gewerblich genutzt gilt diese Nutzung als mitversichert, sofern der Jahresumsatz 22.000 Euro nicht übersteigt.