Hat der eigene Hund etwas angestellt, beispielsweise das Laminat in der Mietwohnung zerkratzt, die Handtasche der Freundin zerbissen oder einen anderen Hund beim Rangeln verletzt, bist du als Besitzerin oder Besitzer per Gesetz dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Im Fall einer zerbissenen Tasche mag das noch glimpflich ausgehen. Ist man aber in der Pflicht, den Bodenbelag in der gesamten Wohnung zu erstatten oder tierärztliche Behandlungen und Therapiemaßnahmen zu bezahlen, kann das schon anders aussehen. Denn hier fallen hohe Beträge an. Manche Schäden können zudem eine Reihe von Folgekosten nach sich ziehen, die auf den ersten Blick gar nicht absehbar sind. Gut, wenn man in solchen Situationen eine Hundehaftpflichtversicherung hat. Sie schützt Hundehalter und Hundehalterinnen vor Kosten infolge von Schadenersatzansprüchen, sodass man im Fall hoher Geldforderungen keine finanzielle Belastung fürchten muss. Obwohl die Hundehalter-Haftpflichtversicherung enorm sinnvoll ist und vor finanziellem Ruin bewahren kann, ist sie in Deutschland nicht flächendeckend gesetzlich vorgeschrieben. In manchen Bundesländern ist sie Pflicht, in anderen nicht oder nur eingeschränkt. Wir geben einen Überblick.
Die Pflicht zur Haftpflicht: Wo ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben?
So unterschiedlich wie die Regelungen zur Maulkorb- und Leinenpflicht in den deutschen Bundesländern sind, so unterschiedlich sind auch die Regelungen zur Versicherungspflicht. In manchen Ländern ist die Hundehalterhaftpflicht per se für Halterinnen und Halter aller Hunderassen vorgeschrieben, in anderen ist sie nur für Besitzerinnen und Besitzer bestimmter Hunderassen verpflichtend. Lediglich ein Bundesland hat zum aktuellen Zeitpunkt keine Regelung zur Hundehaftpflicht ausgesprochen.
Bundesländer mit generell vorgeschriebener Hundehaftpflicht
In sechs deutschen Bundesländern gilt eine generelle Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Das heißt, alle Hundehalter und Hundehalterinnen müssen einen Versicherungsbescheid vorlegen können. Das betrifft:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Die generelle Pflicht bezieht sich auf sämtliche Hunderassen. Zwar führen die meisten Länder Listen, nach denen spezifische Rassen als potenziell gefährlich einzustufen werden (Listenhunde), das ist in Bezug auf die Hundehalter-Haftpflicht jedoch unerheblich. Egal, ob Mops, Retriever, Dobermann oder American Staffordshire – Halter und Halterinnen sind zum Abschluss einer Haftpflicht verpflichtet.
Bundesländer mit teilweise vorgeschriebener Hundehaftpflicht
In neun Bundesländern gilt eine einschränkte Versicherungspflicht. Das heißt, eine Haftpflichtversicherung muss nur abgeschlossen werden, wenn der Halter oder die Halterin eine Hunderasse hält, die das Land als gefährlich einstuft, oder wenn der Hund ein aggressives Verhalten zeigt. Zu den Bundesländern mit teilweise vorgeschriebener Haftpflicht zählen:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Bremen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
Als gefährlich eingestufte Hunde gelten im Regelfall solche, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Haltung und/oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Tier zu erwarten ist. Das können sogenannte Kampfhunde sein, die ursprünglich zu Kampfzwecken gezüchtet wurden, aber auch Kreuzungen sowie Hunde, die durch Ausbildung oder falsche Haltung aggressiv geworden sind oder bei denen durch bereits aufgetretene Zwischenfälle von einer erhöhten Gefahr ausgegangen werden muss. Für diese Tiere muss in der Regel eine besondere Erlaubnis zur Haltung erworben werden, die je nach Bundesland vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung abhängig sein kann. Gelegentlich ist auch ein Wesenstest für gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben. Manche Bundesländer räumen Haltern und Halterinnen Möglichkeit ein, ein Negativzeugnis vorzulegen, das bescheinigt, dass von ihrem Hund keine verstärkte Kampfbereitschaft oder Aggression ausgeht.
Welche Hunderassen als gefährlich eingestuft werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Immer gelistet sind der American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier. Darüber hinaus sind auf vielen Rasselisten der Tosa Inu, Dogo Argentino, Dogo Canario, Fila Brasileiro, Cane Corso und Mastino Napoletano zu finden. Die zuständige Ordnungsbehörde gibt Auskunft darüber, für welche Hunde im jeweiligen Bundesland konkret eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.
Ab dem 1. Juli 2024 gilt in Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung mit der Abwendung von der Rasseliste. Dabei wird die Gefährlichkeit von Hunden nicht mehr anhand der Rasse bestimmt, sondern durch das Verhalten des Hundes.
Bundesland ohne vorgeschriebene Hundehaftpflicht
Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige deutsche Bundesland, das sich bisher gegen eine Verpflichtung zur Hundehalter-Haftpflicht ausgesprochen hat. Zwar führt das Land eine Liste mit gefährlichen Hunderassen und untersagt deren gewerbliche Zucht, Haltung und Führung, die nicht-gewerbliche Haltung ist jedoch gestattet, sofern der Hundehalter eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde vorlegen kann. Das ist nach § 5 der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Erlaubnispflicht) geregelt. Eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung besteht in solchen Fällen dennoch nicht. Das heißt, es steht dem Halter oder der Halterin frei, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen – auch wenn er oder sie einen als gefährlich eingestuften Hund hält.
Warum eine Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht sein sollte
Es ist erstaunlich, dass die Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht längst schon in ganz Deutschland zur Pflicht gemacht worden ist, denn sie ist enorm sinnvoll (warum das so ist, liest du ausführlicher hier). Sie schützt Halterinnen und Halter vor finanziellen Belastungen, wenn der Hund einen Schaden verursacht, für den sie aufkommen müssen – selbst wenn sie überhaupt nichts dafür können. Grund: Nach § 833 BGB ist geregelt, dass der Besitzer bzw. Halter des Hundes für jegliche Schäden haftet, die durch sein Tier entstehen (es sei denn, dem Geschädigten kann eine Mitschuld nachgewiesen werden). Kommt es also zu einem Schadenfall, kann die geschädigte Person Schadenersatz in Form von Geld fordern, was der Hundehalter oder die Hundehalterin aus eigener Tasche zahlen muss.
Selbst Halter und Halterinnen, die innig mit ihren Hunden verbunden sind, würden kaum behaupten, jede Situation voraussehen und einschätzen zu können. Einmal weggeschaut und schon kann es passieren, dass der Dackel die Schuhe des Besuchs anknabbert, der Labrador beim Spielen eine teure Vase umstößt oder der Neufundländer vor Freude eine ältere Dame anspringt und umreißt. Es kann nun einmal Ereignisse geben, die nicht vorhersehbar sind und zu einer anderen Reaktion seitens des Hundes führen, als man erwartet hätte.
Im günstigsten Fall bleibt es bei kleineren Pannen. Aber größere Schäden lassen sich nie zu 100 % ausschließen. Wird eine Person oder ein anderes Tier verletzt, kann das schwerwiegende Folgen haben, die lebensverändernd sein können – für den oder die Geschädigte, aber auch für den Halter oder die Halterin des Hundes, der den Schaden verursacht hat. Eine Hundehalter-Haftpflicht kann in dem Fall wenigstens vor dem finanziellen Ruin schützen und das ist schon viel wert.
Fazit
Ob uneingeschränkt, eingeschränkt oder nicht verpflichtend – eine Hundehaftpflichtversicherung ist immer sinnvoll. Dabei spielt es im Grunde genommen keine Rolle, ob man einen Listenhund hält oder eine Hunderasse, die nicht als gefährlich eingestuft wird. Es kann immer etwas passieren und auch kleine Hunde, die als possierlich und verschmuste Hunde gelten, können erheblichen Schaden anrichten. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, eine Hundehalterhaftpflicht abzuschließen, um sich im Fall der Fälle vor finanziellen Belastungen zu schützen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung für Hundehalter
Was passiert, wenn ich keine Hundehalter-Haftpflicht habe?
Wenn du keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, dazu aber verpflichtet bist, weil das Bundesland, in dem du lebst, eine generelle Verpflichtung vorschreibt oder deinen Hund als haftversicherungspflichtig einstuft, kann dich das ein hohes Bußgeld von bis zu 10.000 Euro kosten.
Wie hoch muss die Deckungssumme einer Hundehalterhaftpflicht sein?
Die Bundesländer schreiben unterschiedliche Mindestversicherungssummen vor. Manche veranschlagen 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden, andere geben Deckungssummen ab 1 Million vor. Die zuständige Behörde kann dazu Auskunft geben.
Ab wann muss ich meinen Hund haftpflichtversichern?
Das ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. In manchen Bundesländern besteht die Pflicht einer Hundehalterhaftpflicht für Hunde ab dem 3. Lebensmonat, in anderen erst ab dem 6. Monat. Informationen dazu kann die zuständige Behörde liefern.
Wie weise ich eine Hundehaftpflichtversicherung nach?
Normalerweise weist man die Hundehalterhaftpflicht nach, wenn man den Hund beim Steuer- oder Ordnungsamt anmeldet. In manchen Bundesländern ist dafür ein einmaliger Nachweis zu Beginn der Hundehaltung ausreichend, in anderen muss jährlich ein Nachweis erbracht werden.
Wie teuer ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung?
Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung kostet vergleichsweise wenig, wenn man sich vergegenwärtigt, welche Versicherungssummen sie im Schadenfall abdeckt. Bei der Uelzener kannst du aus drei Tarifen wählen, die sich in der Höhe der Versicherungssumme und ihrem Leistungsumfang unterscheiden. Den bestmöglichen Haftpflichtschutz bietet unser Tarif premium plus mit einer Versicherungssumme von 15 Millionen €. Er ist bereits ab 7,79 €/Monat buchbar.