Zwei Katzen kämpfen.
Häufige Fragen

Haftest du, wenn deine Katze ein anderes Tier verletzt? Wissenswertes zur Rechtslage

18.05.2026

Wenn die Katze ein anderes Tier verletzt oder tötet: Wer haftet?

Katzen zählen zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Viele leben in Wohnungen. Es gibt aber auch Freigänger, die große Teile des Tages unbeaufsichtigt unterwegs sind. Sie streifen durch Gärten, erkunden Felder und Wiesen und folgen ihren Instinkten. Das hat Konsequenzen.

Katzen haben nämlich einen ausgeprägten Jagdtrieb. Es liegt in ihrer Natur, Beutetiere wie Kleinsäuger oder Vögel zu erlegen. Manche Katzen liefern sich darüber hinaus Revierkämpfe mit Artgenossen. Vor allem zwischen unkastrierten Katern gibt es oft heftige Auseinandersetzungen, die schwere Verletzungen zur Folge haben können.

Doch wie sieht die Rechtslage aus, wenn die eigene Katze einem anderen Tier Schaden zufügt? Kann man als Halter oder Halterin haftbar dafür gemacht werden? Wir erklären dir alles, was du dazu wissen musst.

Katze schadet einem Tier: Das musst du als Halter oder Halterin wissen

Wenn du Halter oder Halterin einer Katze bist, haftest du für Schäden, die sie verursacht. So sieht es § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor.

Bei der Tierhalterhaftung handelt es sich um eine Gefährdungshaftung. Das Tier gilt als potenzielle Gefahrenquelle. Grundlage für die Haftung ist also allein die Tatsache, dass du ein Tier hältst. Dadurch schaffst du eine potenzielle Gefahr.

Im Haftpflichtrecht ist die Unterscheidung zwischen Halter und Eigentümer wichtig. Der Halter muss nicht gleichzeitig der Eigentümer sein.

Auch ohne die Katze „gekauft“ zu haben, kannst du als Halter oder Halterin gelten. Das ist der Fall, wenn

  • du das Tier dauerhaft oder längerfristig bei dir aufnimmst
  • du das Bestimmungsrecht über das Tier hast, also über seinen Aufenthaltsort und seine Versorgung entscheidest
  • du die volle Verantwortung für das Tier übernimmst

Was bedeutet es, für eine Katze zu haften?

Für eine Katze zu haften, heißt: Verursacht das Tier einen Schaden, kann man von dir Schadenersatz verlangen. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

  1. Das Kaninchen deines Nachbarn hat Auslauf im Garten.
  2. Deine Katze ist ebenfalls draußen. Sie entdeckt das Kaninchen und greift es aufgrund ihres Jagdtriebs an.
  3. Das Kaninchen wird verletzt.
  4. Dein Nachbar bringt es in die Tierarztpraxis und lässt es versorgen. Ihm ist ein Schaden entstanden.
  5. Da deine Katze den Schaden verursacht hat, bist du verpflichtet, für die Tierarztkosten aufzukommen.

Wäre das Kaninchen durch deine Katze getötet worden, hättest du den Wiederbeschaffungswert zahlen müssen.

Wenn die Katze andere Tiere verletzt

Ob und in welchem Umfang du als Halter oder Halterin haftest, hängt davon ab, was für ein Tier deine Katze verletzt oder getötet hat.

Deine Katze verletzt oder tötet ein Tier, das jemandem gehört

Haus- und Nutztiere gelten rechtlich gesehen als Eigentum. Wenn deine Katze beispielsweise die Fische aus dem Teich deines Nachbarn frisst, haftest du dafür nach § 833 BGB. Dein Nachbar hat dann Anspruch auf Schadenersatz. In dem Fall würde der Wiederbeschaffungswert der Fische ermittelt und dir in Rechnung gestellt.

Nicht ganz so eindeutig ist es, wenn zwei Freigängerkatzen aufeinandertreffen und sich gegenseitig verletzen. In dem Fall stehen sich zwei Tierhalter mit derselben Haftungsgrundlage gegenüber. Gerichte entscheiden mitunter, die Kosten nach dem Prinzip des Mitverschuldens zu teilen. Wer jedoch belegen kann, dass seine Katze angegriffen wurde, hat Anspruch auf Schadenersatz. Das Problem: In der Praxis lässt sich das kaum sicher nachweisen.

Deine Katze tötet ein wildlebendes Tier

Wildlebende Tiere gelten als herrenlos. Sie können nicht als Eigentum betrachtet werden. Hier gilt eine andere Gesetzesgrundlage: Sehr viele wildlebende, heimische Tiere in Deutschland stehen unter Artenschutz. Grundlage dafür sind europäische Vorgaben. Das sind insbesondere die EU-Artenschutzverordnung, die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und die EU-Vogelschutzrichtlinie.

Die Vogelschutzrichtlinie stellt sämtliche europäischen Wildvögel unter Schutz und verbietet unter anderem ihr absichtliches Töten, Fangen sowie die Zerstörung von Nestern und Eiern.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bündelt diese EU-Vorgaben im deutschen Recht.

Wissenswertes zum Artenschutz

Das Bundesnaturschutzgesetz unterscheidet mehrere Schutzstufen:

  • Allgemeiner Artenschutz: gilt für alle wild lebenden Tiere und Pflanzen.
  • Besonderer Artenschutz: gilt für besonders gefährdete oder wertvolle Arten.
Besonders geschützte Arten

Besonders geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihre Nester, Bauten oder Schlafplätze dürfen nicht zerstört werden. Außerdem dürfen diese Tiere oder Pflanzen weder besessen noch verkauft werden.

Beispiele für besonders geschützte Arten sind:

  • Eichhörnchen
  • Streifenhörnchen
  • Maulwurf
  • Igel
  • Kleinwühlmaus
  • Garten-, Feld- und Hausspitzmaus
  • Waldmaus
  • Blindschleiche
  • Feuersalamander
Streng geschützte Arten

Streng geschützte Arten sind eine Teilmenge der besonders geschützten Arten. Für sie gelten zusätzliche Regeln. Sie dürfen nicht gestört werden, wenn sie sich fortpflanzen, ihre Jungen aufziehen, in der Mauser sind, überwintern oder wandern.

Beispiele für streng geschützte Arten sind:

  • Haselmaus
  • zahlreiche Fledermausarten (Braunes Langohr, Zwergfledermaus etc.)
  • Feldhamster
  • Zauneidechse
  • Mauereidechse
  • Alpensalamander
  • Kleiner Wasserfrosch

Je seltener oder gefährdeter eine Art ist, desto stärker schützt sie das Gesetz.

Was gilt, wenn die Katze ein geschütztes Tier tötet?

Menschen dürfen wildlebenden Tieren, die unter Artenschutz stehen, keinen Schaden zufügen. Ein Verstoß kann mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden.

Doch wie sieht es aus, wenn die eigene Katze ein geschütztes Tier wie einen Maulwurf, eine Haselmaus oder einen Feldhamster verletzt oder tötet? In der Regel sind Halter und Halterinnen dafür nicht strafbar, denn der natürliche Jagdinstinkt der Katze gilt als unkontrollierbares Tierverhalten.

Es kann jedoch Ausnahmefälle geben, etwa wenn die Katze wiederholt in einem ausgewiesenen Schutzgebiet jagt. Dann können Behörden einschreiten und ein Bußgeld verhängen.

Deine Katze jagt Tiere während der Brut- und Setzzeit

Die Brut- und Setzzeit beginnt je nach Regelung der Bundesländer zwischen März und April und endet zwischen Juli und September. In dieser Phase pflanzen sich viele Vögel und andere Wildtiere fort und ziehen ihren Nachwuchs groß.

Zum Zweck des Artenerhalts gilt während der Brut- und Setzzeit ein besonderer Schutz. Hunde beispielsweise müssen in freier Landschaft an die Leine genommen werden, damit sie die Tiere nicht stören.

Wenn du deine Katze draußen frei laufen lässt, obwohl du weißt, dass sie Tiere jagt, verstößt du gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2).

Man spricht hier von einem Verstoß durch Unterlassen, weil keine Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind. Das kann folgende Konsequenzen haben:

  • Die zuständige Naturschutzbehörde kann bereits präventiv Maßnahmen anordnen und deren Nichtbefolgung mit einem Zwangsgeld belegen.
  • Kommt nachweislich ein Vogel zu Schaden, droht zusätzlich ein Bußgeld nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG.

Deine Katze tötet wildlebende Tiere ohne besonderen Schutz

Es gibt wildlebende Tierarten, die nicht unter besonderem Artenschutz stehen. Sie gelten als Ernte- und Vorratsschädlinge und sind ausdrücklich vom Schutz ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise die Hausmaus, die Hausratte und die Wanderratte. Tötet eine Katze eines dieser Tiere, drohen keine Konsequenzen.

Privathaftpflicht: Wenn die Versicherung einspringt

Um dich im Ernstfall vor hohen Kosten zu schützen, musst du für deine Katze nicht extra eine Haftpflichtversicherung abschließen. Schäden, die durch deine Samtpfote entstehen, sind normalerweise in der Privathaftpflicht mitversichert. Hier solltest du dich jedoch vergewissern und die Police prüfen.

Hunde sind per se von der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Deswegen sollten Hundehalter und Hundehalterinnen unbedingt eine separate Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Wichtig zu wissen: Schäden, die an deiner Katze entstehen, sind in der Privathaftpflicht nicht abgedeckt. Greift deine Katze ein anderes Tier an und verletzt sich dabei selbst, musst du für die Tierarztkosten aufkommen. In dem Fall lohnt sich eine Katzen-OP- oder Katzenkrankenversicherung. Sie bietet dir finanziellen Schutz, wenn deine Samtpfote medizinisch versorgt werden muss.

Fazit

Ob Revierkampf oder Beutejagd: Katzen folgen ihren natürlichen Instinkten. Kommen andere Tiere dabei zu Schaden, können Halterinnen und Halter dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Verletzt oder tötet die Katze das Haustier von jemandem, gilt eine Schadenersatzpflicht. Bei geschützten Tierarten oder wissentlichem Freigang während der Brut- und Setzzeit kann ein Bußgeld fällig werden. Bei wildlebenden Tieren ohne Schutzstatus drohen hingegen keine Konsequenzen.

Das Wichtigste: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn du eine Katze hältst, solltest du die Rechtslage kennen. Am Ende geht es nicht nur um Haftung, sondern auch um einen achtsamen Umgang mit der Natur.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Haftpflicht bei Katzen

Meine Katze hat den Hund des Nachbarn gekratzt. Muss ich zahlen?

Als Katzenhalter haftest du nach § 833 BGB für Schäden, die dein Tier verursacht. Du musst die Tierarztkosten des Nachbarn erstatten, sofern den Hundehalter kein relevantes Mitverschulden trifft.

Kann mein Nachbar verlangen, dass meine Katze nicht mehr sein Grundstück betritt?

Ja, insbesondere wenn es zu Schäden oder Verschmutzungen kommt. Dann können Grundstückseigentümer einen Anspruch darauf haben, dass fremde Katzen ihr Grundstück nicht betreten.

Darf mein Nachbar meine Katze einfangen, wenn sie in seinem Garten Vögel jagt?

Das eigenmächtige Einfangen fremder Katzen ist problematisch. Der Nachbar kann sich jedoch an die zuständige Naturschutzbehörde wenden oder zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen.

Muss ich eine spezielle Haftpflichtversicherung für meine Katze abschließen?

Nein. Schäden, die deine Katze verursacht, sind in der Regel über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich dennoch.

Meine Katze hat das Haustier meines Nachbarn verletzt, das auf mein Grundstück eingedrungen ist. Hafte ich trotzdem?

Ja, grundsätzlich schon. Das Eindringen des Haustiers kann allenfalls als Mitverschulden des Nachbarn berücksichtigt werden, entbindet dich aber nicht automatisch von der Haftung.

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