Wenn die Anschaffung und der Unterhalt des ersten eigenen Pferdes zu teuer oder die Zeit zu knapp ist, ist eine Reitbeteiligung eine gute Alternative. Beteiligung, Besitzer und Pferd müssen jedoch zusammenpassen und folgende Tipps beachten, sonst ist Streit vorprogrammiert.
8-Punkte-Checkliste für eine optimale Reitbeteiligung
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Verantwortung
Einer fremden Person zu erlauben, sich um seinen Liebling zu kümmern, ist ein großer Schritt. Eine Reitbeteiligung trägt Verantwortung. Das Wohlbefinden und die Gesundheit des Pferdes stehen im Vordergrund. Ein pfleglicher Umgang gilt ebenfalls bei der Ausrüstung. Geht ein Teil des Equipments kaputt, sollte die Reitbeteiligung ehrlich sein und dem Besitzer Bescheid geben.
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Unterstützung
Zuverlässig, pünktlich, hilfsbereit – diese drei Punkte sollte eine Reitbeteiligung unbedingt beherzigen. Abmachungen, zum Beispiel die Übernahme des Stalldienstes, müssen eingehalten werden. Aber auch wenn das Pferd plötzlich erkrankt, gilt es sich nicht vor außerplanmäßigen Diensten zu drücken. Aber auch Pferdebesitzer dürfen Abmachungen und Reitabsprachen nicht ohne Grund zurücknehmen.
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Notfall
Jeder hofft, dass der Ernstfall nie eintritt. Aber was, wenn doch? Ist der Pferdebesitzer nicht greifbar, aber dem Pferd geht es zunehmend schlechter, was darf die Reitbeteiligung eigenverantwortlich tun? Diese Notsituationen müssen besprochen werden. Ist der Anruf beim Tierarzt in Ordnung oder gibt es einen weiteren Ansprechpartner aus dem Umfeld des Besitzers? Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten und ist ein Vorgehen abgesprochen, kommt gar kein Streit auf. Dem Pferd kann zeitnah geholfen werden.
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Sicherheit
Als Reitbeteiligung gilt es nie eine andere Person auf das Pferd zu lassen – auch, wenn es sich um einen reiterfahrenen Freund handelt. Diese Entscheidung liegt allein beim Pferdebesitzer.
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Information
Es gibt keine blöden Fragen. Als Reitbeteiligung sollte man sofort nachfragen, sobald etwas unklar ist. Lieber eine Frage zweimal stellen, als im Umgang mit dem Pferd etwas falsch zu machen. Ist man durch Urlaub oder einen Termin verhindert in den Stall zu fahren, darf diese Information nicht verschwiegen werden. Nur so können Reitbeteiligung und Pferdebesitzer eine Vertretung ausmachen. Außerdem sollte der Pferdebesitzer seine Reitbeteiligung regelmäßig über wichtige Details zum Stall und zur Gesundheit des Pferdes informieren.
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Reiten
Was darf die Reitbeteiligung überhaupt mit dem Pferd machen? Reitzeiten, Unterrichts- und Turnierteilnahme – diese Punkte sind wichtig für ein eingespieltes Miteinander. Die Wünsche einer Reitbeteiligung sollten mit den Vorstellungen des Pferdebesitzers bereits von Anfang an zusammenpassen. Aber auch die Regeln bei der Ausbildung dürfen nicht komplett auseinanderklaffen. Klare Absprache und vor allem Ehrlichkeit sind bei der Suche nach Pferd oder Reiter wichtig.
Selbst wenn der Vierbeiner noch so perfekt zu sein scheint, ergibt eine Reitbeteiligung nicht immer Sinn. Wenn das Pferd im Springen ausgebildet ist und das Herz der Reitbeteiligung an Turnierteilnahmen im Dressursport hängt, sind die Richtungen schwer in Einklang zu bringen. Gleiches gilt für den Pferdebesitzer. Die gemeinsamen Vorstellungen müssen übereinstimmen, auch wenn dringend eine helfende Hand gesucht wird.
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Kosten
Ein großer Streitpunkt können die Kosten sein. Damit die Partnerschaft dauerhaft harmonisch bleibt, ist ein Vertrag zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung hilfreich. Ist ein Betrag für Pflege und Reiten des Pferdes ausgemacht, muss die Abmachung unbedingt festgehalten werden. Hufschmied, Tierarzt und Co. – in einem Pferdeleben kommen auch schnell unerwartete Kosten auf. Möchten Reitbeteiligung und Pferdebesitzer sich diese Beträge prozentual teilen, nimmt eine genaue Abmachung in einem Vertrag späteren Ärger.
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Haftung
Eine Reitbeteiligung erwirbt Haltereigenschaft, da sie regelmäßig und dauerhaft Zeit mit dem Pferd verbringt. Sie ist nicht zwangsläufig in der Pferdehaftpflicht der Pferdebesitzer eingeschlossen. Achtung: Verletzt sich eine Reitbeteiligung beim Umgang mit dem Pferd, sind diese Kosten ebenfalls nicht immer im Versicherungsumfang abgedeckt. Beim Spezialisten für Tierversicherungen – der Uelzener – sind eine oder mehrere Reitbeteiligungen automatisch in der Pferdehalter-Haftpflicht des Pferdebesitzers eingeschlossen. Eine Nennung des Namens ist nicht mehr erforderlich. So sind Pferdebesitzer und Reitbeteiligung optimal geschützt.
Zwischen Reitbeteiligung und Fremdreiter unterscheiden
Grundsätzlich ist es wichtig, eine Reitbeteiligung vom sogenannten Fremd- und Gastreiter zu unterscheiden. Ein Fremd- und Gastreiter reitet das Pferd unregelmäßig ohne Zahlung eines Entgeltes. Die Reitbeteiligung hingegen verbringt regelmäßig Zeit mit dem Pferd und zahlt dafür einen monatlichen Beitrag, sie erwirbt sogenannte „Haltereigenschaften“ an dem Pferd.
Die Mitversicherung des Fremdreiterrisikos ist in der Regel in jeder Pferdehaftpflicht enthalten, sodass eigene Schäden geltend gemacht werden können. Anders ist es mit der Reitbeteiligung.
Wer zahlt im Schadensfall bei einer Reitbeteiligung?
Die Beteiligung wird oftmals nicht klar in den Bedingungen der Versicherer definiert. Im Idealfall wird die Reitbeteiligung hier dem privaten Tierhüter gleichgestellt und kann bei eigener Verletzung oder eigenen Sachschäden Ansprüche gegen den Pferdehalter geltend machen.
Eine Reitbeteiligung ist übrigens bei der Uelzener kostenlos mitversichert. Das bedeutet ein Höchstmaß an Sicherheit für Pferdebesitzer:innen und für die Reitbeteiligung!