Freigänger lieben es, ihr Revier auf eigene Faust zu erkunden. Doch im Freien lauern Gefahren, insbesondere, wenn vielbefahrene Straßen das Revier kreuzen. Motorräder, Autos und LKWs stellen für Freigängerkatzen beim Überqueren von Straßen ein erhebliches Risiko dar. Wenn eine Katze auf der anderen Straßenseite etwas Interessantes entdeckt und blindlings über die Straße rennt, kann das schlimme Unfälle zur Folge haben. Was zu tun ist, wenn eine Freigängerkatze im Straßenverkehr verletzt oder überfahren wird, und wer für Schäden haftet, erfährst du in diesem Artikel.
Katze angefahren – erste Maßnahmen am Unfallort
Selbst bei größter Vorsicht kann es passieren, dass eine Katze vors Auto läuft und du als Fahrer nicht schnell genug abbremsen kannst. Doch was genau ist zu tun, wenn eine Katze angefahren wurde?
- Unfallstelle sichern: Das am Unfall beteiligte Fahrzeug muss von der Fahrbahn gebracht und sicher am Fahrbahnrand abgestellt beziehungsweise in einer geeigneten Parkbucht geparkt werden, sofern möglich. So kannst du weitere Gefahrensituationen und Auffahrunfälle verhindern. Das eingeschaltete Warnblinklicht sorgt dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig aufmerksam werden und die Geschwindigkeit anpassen. Je nach Unfallstelle ist es unter Umständen notwendig, zusätzlich ein Warndreieck aufzustellen und zur eigenen Sicherheit eine Warnweste überzustreifen.
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- Achtung: Handelt es sich beim Unfallort um eine viel befahrene Hauptverkehrsader, geht deine Sicherheit vor. In diesem Falle solltest du die Polizei rufen.
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- Zustand der Katze prüfen und Erste Hilfe leisten: Wenn die Möglichkeit besteht, das verletzte Tier in Sicherheit zu bringen, ohne dich selbst zu gefährden, solltest du das tun. Prüfe den allgemeinen Zustand, die Atmung und mögliche Wunden, um einzuschätzen, was als nächstes zu tun ist.
- Erste-Hilfe-Maßnahmen wie das Stillen starker Blutungen mit einem Druckverband können lebensrettend für die Katze sein. Durch den Unfall steht das Tier unter starkem Stress. Eine sanfte Fixierung mit einer Decke oder einem Handtuch kann beruhigend wirken und dient nicht zuletzt dem eigenen Schutz vor Biss- und Kratzwunden.
- Kontakt zur Tierklinik aufnehmen: Nachdem du den Gesundheitszustand des Tieres geprüft und Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen hast, kontaktierst du am besten eine Tierarztpraxis oder Tierklinik. Am Telefon schilderst du das Geschehene und kündigst den Notfall an, damit sich das Personal vorbereiten kann. Bei Bedarf erhältst du beim Gespräch Tipps für den sicheren Transport des verletzten Vierbeiners.
- Polizei verständigen: In einigen Fällen ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten. Das gilt insbesondere, wenn die Situation für dich überfordernd oder die Straße so stark befahren ist, dass das Absichern der Unfallstelle und das Bergen des Tieres ohne Sicherheitsrisiko nicht möglich sind.Auch bei Schäden am Fahrzeug ist es wichtig, die Polizei hinzuziehen. Eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls hilft, spätere finanzielle und rechtliche Fragen eindeutig zu klären und sorgt dafür, dass du bei der Abwicklung auf der sicheren Seite bist. Die Polizei kümmert sich außerdem um weitere Schritte, wie etwa die Ermittlung des Halters oder die Vermittlung der Katze an einen Veterinärmediziner.
- Tierklinik aufsuchen: In der Praxis oder Klinik übernimmt das Fachpersonal die Versorgung der verletzten Katze. Mithilfe eines speziellen Lesegeräts wird geprüft, ob die Katze gechippt oder tätowiert ist. Ist dies der Fall, können sie den Tierhalter direkt kontaktieren, um gemeinsam alle weiteren Schritte abzustimmen.Falls weder ein Chip noch eine Tätowierung vorhanden ist, wird in Absprache mit dem zuständigen Tierschutzverein oder anderen Behörden entschieden, wie weiter vorzugehen ist.
ABC-Regel rettet Leben
Erste Hilfe bei Katzen zu leisten, ist vielleicht sogar für dich als Tierfreund eine befremdliche Vorstellung. Anders als im Falle in Not geratener Menschen ist es bei Tieren nicht verpflichtend, Erste Hilfe zu leisten. Dennoch: Mit der ABC-Regel kannst du im Notfall möglicherweise das Leben einer Fellnase retten.
- A (für „airway“ aus dem Englischen) bezieht sich auf die Atemwege. Indem du das Maul der Katze öffnest, die Zunge behutsam rausziehst und den Kopf sanft nach hinten streckst, kannst du Fremdkörper oder Erbrochenes entfernen.
- B (für „breathing“ aus dem Englischen) steht für Beatmung. Wenn die Katze nicht mehr atmet, kann eine Mund-zu-Nase-Beatmung durchgeführt werden. Hierfür steckst du Kopf und Hals der Katze und achtest darauf, dass das Mäulchen der Katze geschlossen ist. Nun atmest du behutsam in die Nase der Samtpfote. Schau dabei auf den Brustkorb: Senkt und hebt sich der Brustkorb im Wechsel? Daran erkennst du, ob die Mund-zu-Nase-Beatmung den erhofften Effekt bringt.
- C (für „circulation” aus dem Englischen) bezeichnet den Kreislauf. Wenn bei der Katze kein Puls mehr zu spüren ist, kann eine behutsame Herzmassage durchgeführt werden.
Freigänger überfahren – ein Abschied auf der Straße
Leider kann ein Unfall zwischen einem Fahrzeug und einer Katze schnell tödlich enden. Verstirbt die Katze am Unfallort, ist dies für alle Beteiligten eine belastende und emotionale Situation. Der Schock über das Geschehene sitzt tief. Erstmal durchatmen und Ruhe bewahren.
Bei wenig befahrenen Straßen kannst du die Katze bergen und an einem sicheren Ort ablegen. Handelt es sich hingegen um eine stark befahrene Straße oder herrschen schlechte Sichtverhältnisse, sollte diese Aufgabe zu deiner eigenen Sicherheit der Polizei überlassen werden. Es ist im Allgemeinen ratsam, die Polizei zu rufen und über den Unfall zu informieren. Die Polizei wird im Fall von Sach- oder Personenschäden versuchen, den Halter der Katze zu ermitteln und ihn über das Geschehene zu informieren. Für den Halter ist das Warten auf den Freigänger und die Ungewissheit, wo sich die geliebte Samtpfote befindet, eine große emotionale Belastung. Jede Information an die Polizei kann helfen, Klarheit für den Tierhalter zu schaffen – zumindest, wenn die Katze gechippt und registriert ist.
Autounfall mit Katze: Wer haftet und wer trägt die Schuld?
Kommt es zu einem Unfall, der Sach- oder Personenschäden nach sich zieht, stellt sich die Frage nach Haftung und Schuld.
Grundsätzlich gilt: Der Fahrer des Unfallfahrzeugs sollte eine angefahrene Katze nicht einfach liegen lassen – schon aus ethischer Verantwortung. Die Katze könnte unter starken Schmerzen leiden, die durch eine schnelle tierärztliche Behandlung gelindert werden könnten. Schnelles Handeln kann sogar das Leben der Samtpfote retten!
Die Kosten für die tiermedizinische Versorgung sind in der Regel vom Tierhalter zu zahlen. Von Vorteil erweist sich im Fall der Fälle eine Versicherung. Mit der Uelzener Katzen-Krankenversicherung und der Uelzener Katzen-OP-Versicherung bist du vor hohen Tierarztkosten bestens geschützt. Falls der Tierhalter nicht ermittelt werden kann, liegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen beim Tierarzt und gegebenenfalls weiteren hinzugezogenen Behörden und Institutionen.
Doch was passiert mit den Schäden am Unfallfahrzeug? Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haftet der Tierhalter für Schäden, die durch sein Tier an Personen oder Sachen verursacht werden. Das bedeutet, dass der Halter der Katze für Sach- oder Personenschäden verantwortlich gemacht werden kann. Hier kann je nach Versicherungspolice die private Haftpflichtversicherung des Halters greifen.
Bei Schadensansprüchen gibt es einige Einschränkungen und Bedingungen. So kann dem Autofahrer ein Mitverschulden zugerechnet werden, etwa wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten wurde.
Fazit
Autounfälle mit Freigängerkatzen sind sehr belastend – für die Katze, den Fahrer und den Tierhalter, vorausgesetzt, dieser kann ermittelt werden. Solltest du am Unfall beteiligt sein und dich mit der Situation überfordert fühlen, empfiehlt es sich, direkt die Polizei zu Rate zu ziehen, die alles Weitere in die Wege leitet. Im Falle eines Unfalls ist immer Ruhe zu bewahren und auf die eigene Sicherheit zu achten.
Du als Katzenhalter solltest deinen Freigänger unbedingt chippen und registrieren lassen, damit deine Samtpfote im Notfall schnell identifiziert werden kann. Auf diese Weise können dich Polizei oder Tierarzt kontaktieren und dich über den Zustand deines geliebten Vierbeiners informieren. Mit einer Versicherung für Katzen bist du auf der sicheren Seite, wenn unfall- oder krankheitsbedingt hohe Tierarztkosten ins Haus stehen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Autounfällen mit Freigängerkatzen
Wie wird der Tierhalter eines angefahrenen Freigängers ermittelt?
Im Idealfall kann die verletzte Samtpfote über einen Mikrochip oder eine Tätowierung identifiziert und dem Tierhalter zugeordnet werden. Ist das nicht möglich, kann sich die Recherche schwierig gestalten, vor allem, wenn sich keine Wohngebiete in unmittelbarer Nähe befinden, in denen man sich erkundigen kann.
Was passiert mit einer angefahrenen Katze, wenn kein Tierhalter ermittelt werden kann?
Wenn die Identifizierung der Katze nicht möglich ist und der Tierhalter nicht ausfindig gemacht werden kann, entscheidet der behandelnde Tierarzt, gegebenenfalls auch mit weiteren Behörden, dem Tierheim oder einem Tierschutzverein, über das weitere Vorgehen.
Wie kann ich als Katzenhalter das Risiko eines Autounfalls für meine Freigängerkatze minimieren?
Freigängerkatzen mit unbegrenztem Revier sind grundsätzlich größeren Gefahren ausgesetzt als Katzen mit eingeschränktem Freigang. Das Revier des Freigängers lässt sich nicht komplett sichern, jedoch könnte eine Einschränkung der Zeiten für den Freigang für etwas mehr Sicherheit sorgen. Wenn die Katze zu weniger gefährlichen Zeiten draußen unterwegs ist – beispielsweise dann, wenn der Verkehr in der Umgebung ruhiger ist – sinkt das Risiko für Unfälle. Dass eine Katze, die ins Freie darf, angefahren wird, lässt sich jedoch nicht vollkommen ausschließen.
Können verstorbene Katzen am Unfallort zurückgelassen werden?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einen Unfall mit einer Katze zu melden, wenn das Tier am Unfallort verstirbt. Wichtig ist jedoch sicherzustellen, dass der Tierkörper keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Grundsätzlich empfiehlt es sich allerdings in jedem Fall, die Polizei hinzuzuziehen, die den Tierhalter ermitteln und ihn über den Vorfall in Kenntnis setzen kann.