Ob beim Spaziergang im Park, im Garten oder vor der Haustür – wer plötzlich eine fremde Katze findet, dem stellen sich viele Fragen: Ist sie von zu Hause entlaufen oder hat sie keines? Braucht sie Hilfe oder findet sie von allein zurück? Darf man sie aufnehmen und behalten? In diesem Artikel erfährst du, was du zum Wohl der Katze und im rechtlich sicheren Rahmen tun kannst.
Streuner oder Freigänger?
Sollte dir eine Katze zugelaufen sein oder findest du eine, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren und das Tier eine Weile zu beobachten, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Häufig lässt sich am Allgemeinzustand und Verhalten erkennen, ob eine Katze hilfsbedürftig ist oder nicht. Ebenso gibt es Anzeichen dafür, ob eine Katze ein Zuhause hat oder ein Streuner ist.
Anzeichen, dass es sich um einen Freigänger handelt
Wirkt die Katze gesund, gut genährt und gepflegt, und hat sie vielleicht sogar eine Tätowierung im Ohr, ist es wahrscheinlich, dass sie ein Zuhause hat. Manche Katzen tragen auch ein Halsband, eventuell sogar mit Adresse und Kontaktdaten des Halters oder der Halterin. Das ist jedoch nicht die Regel, da viele Katzenbesitzer und -besitzerinnen aus Sicherheitsgründen auf das Anlegen eines Halsbandes verzichten. Katzen können damit nämlich schnell hängen bleiben.
Die meisten Freigänger erkunden regelmäßig ihre Umgebung und kehren nach einer Weile wieder heim. Wie weit sie sich von zu Hause entfernen, hängt unter anderem vom Umfeld ab und davon, ob das Tier kastriert ist oder nicht. Ein Revier in einer dicht bebauten Stadt ist in der Regel kleiner als eines auf dem Land. Zudem beanspruchen kastrierte Kater kleinere Reviere als unkastrierte, die auf Partnersuche sind. Durchschnittlich beläuft sich der Radius einer alltäglichen kleinen Patrouille auf etwa 50 Meter. Bei einer Jagd- und Erkundungstour können es 500 Meter bis zu einem Kilometer werden.
Bleibt eine zugelaufene Katze über längere Zeit und sucht gezielt Schutz, ist es jedoch möglich, dass sie entlaufen ist und nicht mehr nach Hause findet.
Anzeichen für eine streunende Katze
Ist das Fundtier dünn, sieht ungepflegt aus, hat Verletzungen und vielleicht auch kahle Stellen im Fell, kann es sich um einen Streuner handeln. In diesem Fall solltest du dem Tier zunächst etwas Futter und Wasser anbieten, wenn möglich. Beim direkten Kontakt ist jedoch Vorsicht geboten. Es ist nicht auszuschließen, dass die Katze Parasiten hat oder an Krankheiten leidet, die sich auf weitere Tiere im Haushalt oder sogar auf den Menschen übertragen können. Einfangversuche sollten wenn möglich mit Handschuhen erfolgen, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Katze kratzen und beißen könnte.
Ausgesetzte Katzen können sich zu Beginn noch in einem gepflegten Zustand befinden. Solltest du auf ein Tier stoßen, das mitten in der Natur, im Park oder auf der Straße in einer Box oder einem Karton sitzt, kannst du davon ausgehen, dass es bewusst seinem Schicksal überlassen worden ist.
Warum entlaufen Katzen?
Katzen haben einen ausgeprägten Orientierungssinn, weshalb sie selbst nach tage- oder wochenlangen Ausflügen wieder nach Hause finden können. In der Regel tun sie das auch, wenn zu Hause ein kuscheliger Schlafplatz und ein gefüllter Futternapf warten. Trotzdem passiert es, dass Katzen nicht nach Hause kehren. Dafür kann es verschiedene Gründe geben.
Schwer haben es vor allem Wohnungskatzen, die etwa durch einen nicht ausreichend gesicherten Balkon unbeabsichtigt nach draußen gelangt sind. Ihnen fehlt es an Erfahrung, wie man sich draußen zurechtfindet. Auf der Suche nach Schutz können sie sich verlaufen. Doch auch Freigänger können in Situationen geraten, in denen es ihnen nicht mehr möglich ist, nach Hause zu finden.
- Schreck: Erschrickt sich eine Katze, etwa durch laute Geräusche wie Silvesterböller oder bellende Nachbarshunde, kann es sein, dass sie in unbekanntes Gebiet flieht, aus dem sie nicht mehr zurückfindet. Auch ist es möglich, dass sie vorübergehend woanders Schutz sucht und eine Weile braucht, bis sie sich sicher genug fühlt, um nach Hause zu laufen.
- Revierkämpfe: Auch nach einem verlorenen Revierkampf traut sich eine Katze womöglich nicht mehr nach Hause.
- Hormone: Unkastrierte Tiere sind besonders in der Paarungszeit mitunter sehr von ihren Hormonen gesteuert. Nicht selten kommt es vor, dass sie zu weit laufen und nicht mehr zurückfinden.
- Jagd und Neugier: Auch die Neugier oder das Jagdverhalten kann Grund dafür sein, dass sich eine Katze zu weit von ihrem Zuhause entfernt. Ebenso möglich ist, dass der Vierbeiner mit Feuereifer auf einen Baum klettert, sich dann aber nicht mehr herunter traut.
- Schmerzen und Verletzungen: Es ist möglich, dass eine Katze aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nach Hause laufen kann, etwa weil sie sich verletzt hat oder ihr etwas wehtut.
- Zu kurze Eingewöhnung vor dem Freigang: Möchte man seine Katze nach draußen lassen, ist eine ausreichend lange Eingewöhnungszeit wichtig, in der sie noch nicht nach draußen gelassen wird. Das hilft ihr, das Zuhause als ihren Ort anzuerkennen, an den sie wieder zurückkehren will und soll. Hat diese Eingewöhnung nicht stattgefunden oder war sie zu kurz, kann das dazu führen, dass das Tier sein Zuhause nicht als solches begreift und deshalb nicht zurückkehrt.
- Veränderungen zu Hause: Ein neues tierisches oder menschliches Familienmitglied oder Umstände wie Baustellen im Haus bedeuten Stress für eine Katze. Das kann dazu führen, dass die Katze ihrem Zuhause länger oder dauerhaft fernbleibt, weil sie sich nicht mehr sicher oder wohl fühlt.
- Anfütterung durch Fremde: Bekommt eine Katze abseits ihres Zuhauses Futter, kann es dazu kommen, dass sie diesen Ort öfter und länger aufsucht oder sogar dauerhaft dort verweilt. Daher ist es wichtig, eine fremde Katze nicht zu füttern, sofern kein offensichtlicher Bedarf besteht, beispielsweise wenn das Tier abgemagert ist. Auch aufgrund möglicher Unverträglichkeiten oder Krankheiten sollte auf die Fütterung fremder Katzen verzichtet werden.
Ob durch einen unglücklichen Zufall, aus Neugier oder wegen innerer Unruhe: Für Katzen bedeutet das Verlassen ihres sicheren Zuhauses meist Stress und Unsicherheit. Daher gilt es, beim Auffinden eines scheinbar entlaufenen Tieres einfühlsam zu sein und die Situation mit Bedacht einzuschätzen.
Was ist zu tun, wenn man eine Katze findet?
Eine zugelaufene oder aufgegriffene Katze bringt Verantwortung mit sich. Wer eine Katze findet, hat die Aufgabe, sowohl das Tier als auch sich selbst zu schützen, und muss darüber hinaus rechtliche Aspekte beachten. Das beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Umgebung auf Junge absuchen: Es ist möglich, dass es sich bei der gefundenen Katze um ein Muttertier handelt. Sollte es Kitten geben, dürfen diese auf keinen Fall zurückgelassen werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Umgebung nach Jungen abzusuchen.
- Fund melden: Gesetzlich gilt ein gefundenes Tier wie auch ein gefundener Gegenstand als Fundsache. Rechtlich besteht dabei nach § 965 BGB eine Meldepflicht bei den zuständigen Behörden, also beim Ordnungsamt oder bei der Polizei. Alternativ kann die Meldung durch das Tierheim oder einen Tierschutzverein erfolgen. Es ist wichtig, dass die ordnungsgemäße Fundmeldung vor dem Gang in die Tierarztpraxis erfolgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kosten für die Versorgung, Unterbringung und tierärztliche Behandlung von den Behörden übernommen werden. Bei Straßenkatzen werden diese Kosten im Regelfall nicht übernommen. Hier ist es ratsam, gemeinsam mit dem örtlichen Tierschutzverein eine Lösung zu finden. Auch der Fund eines verstorbenen Tieres sollte gemeldet werden, damit der Halter oder die Halterin die Chance hat, zu erfahren, was mit dem geliebten Vierbeiner passiert ist.
- In die Tierarztpraxis oder das Tierheim bringen: Diese Stellen können die Katze auf Verletzungen oder Krankheiten untersuchen und feststellen, ob sie einen Mikrochip trägt. So kann gegebenenfalls der Halter oder die Halterin ermittelt werden.
- Tierhalter oder -halterin suchen: Für die Suche nach dem Halter oder der Halterin eignen sich Internetportale wie Tasso, Findefix oder die Tiermeldezentrale. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, Zettel in der Nachbarschaft aufzuhängen. Im besten Fall beinhalten Fundmeldungen ein gut erkennbares Bild und eine Beschreibung, insbesondere über außergewöhnliche Merkmale und den Fundort.
- Katze pflegen: Es steht der Person, die das Tier findet, frei, es aufzunehmen und zu pflegen, bis der Halter oder die Halterin gefunden ist. Tipps zur Pflege und Haltung können unter anderem im Tierheim oder in der Tierarztpraxis eingeholt werden. Auch in diesem Artikel findest du hilfreiche Hinweise für den Einzug einer neuen Katze. Vorsicht ist geboten, sollte es bereits Katzen im Haushalt geben, da es zu sozialen Konflikten kommen kann. Tipps für die Zusammenführung von Katzen findest du hier. Außerdem ist wichtig, das Fundtier auf übertragbare Krankheiten untersuchen zu lassen, um die Gesundheit der anderen nicht zu gefährden. Findet sich innerhalb von sechs Monaten nach der Fundmeldung niemand, dem die Katze gehört, erwirbt der Finder oder die Finderin nach § 973 BGB das Eigentum an der Katze und darf sie behalten. Ansonsten besteht die Pflicht, die Katze ihrem rechtmäßigen Besitzer oder ihrer Besitzerin zu überlassen.
Sollte sich trotz aller Bemühungen kein Halter oder keine Halterin finden und es keine Möglichkeit geben, das Tier selbst dauerhaft aufzunehmen, so kann mit Unterstützung von Tierheimen und Tierschutzorganisationen ein neues, liebevolles Zuhause für die Fellnase vermittelt werden.
Fazit
Der Umgang mit einer gefundenen oder zugelaufenen Katze erfordert Fingerspitzengefühl, Verantwortungsbewusstsein und oft auch etwas Geduld. Nicht jede umherstreifende Katze ist in Not, trotzdem kann es sein, dass ein Tier dringend Hilfe braucht. Wer umsichtig und zum Wohl der Katze handelt, trägt möglicherweise dazu bei, eine Familie wieder zusammenzuführen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Fund einer Katze
Wie verhalte ich mich, wenn die Katze Hilfe braucht, aber sich nicht einfangen lässt?
Manchmal können Lockversuche mit Futter helfen. Sollten alle Bemühungen scheitern oder ist keine geeignete Transportmöglichkeit vorhanden, kann die Polizei oder der örtliche Tierschutzverein hinzugezogen werden, um das Tier sicher einzufangen.
Was kann passieren, wenn sich nach dem Ablauf der sechsmonatigen Frist doch ein Besitzer oder eine Besitzerin meldet?
In der Praxis ist das eher selten der Fall. Sollte sich der vorherige Halter oder die Halterin jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem Verlust des Tieres melden, so kann die Person nach § 812 BGB theoretisch ihren Anspruch auf das Tier geltend machen, da dieser gemäß § 195 BGB erst nach drei Jahren verjährt.
Wie kann ich meine eigene Katze bestmöglich absichern?
Ein gesicherter Balkon, eine langsame Gewöhnung an Freigang und ein stressfreie sowie artgerechte Umgebung sind wichtige vorbeugende Maßnahmen. Da jedoch immer ein Restrisiko bleibt, ist es wichtig, das Tier in der Tierarztpraxis mit einem Mikrochip zu versehen und es auf einschlägigen Plattformen zu registrieren. Gut zu wissen: Die Krankenversicherung für Katzen der Uelzener beteiligt sich an den Kosten für die Kennzeichnung mit einem Identifikationschip und übernimmt darüber hinaus viele weitere Leistungen.