Halterinnen und Halter, die mit ihrem Hund viel im öffentlichen Raum unterwegs sind, müssen sich eher früher als später mit dem Thema Maulkorbpflicht auseinandersetzen. In Deutschland ist das Tragen eines Maulkorbs in bestimmten Bereichen und für manche Hunderassen nämlich vorgeschrieben. Zwar ist die Maulkorbpflicht bundesländerübergreifend nicht einheitlich geregelt und variiert mitunter sogar von Gemeinde zu Gemeinde, nichtsdestoweniger ist sie verbindlich und Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Doch wo ist das Tragen eines Maulkorbs nun vorgeschrieben und wie gewöhnt man den Hund daran? Wir klären auf.
Wann gilt die Maulkorbpflicht?
Ähnlich wie bei der Leinenpflicht ist die Maulkorbpflicht in Deutschland mehr oder weniger Ländersache. Jedes Bundesland bestimmt selbst, wann das Tragen eines Maulkorbs verpflichtend ist. Aus diesem Grund müssen sich Hundehalterinnen und -halter, die mit ihrem Hund oft unterwegs sind, gerne Ausflüge machen oder in andere Städte reisen, gut über die jeweils geltenden Vorschriften am Standort informieren.
Maulkorbzwang herrscht fast ausnahmslos in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn, wenn der Hund nicht in einer Transportbox untergebracht ist. Grund dafür ist, dass im Personenverkehr naturgemäß viele Menschen zusammenkommen und es auch mal hektischer zugehen kann. Ein Maulkorb bietet Schutz, falls ein Hund aus Unsicherheit, Angst oder Überforderung zuschnappt, was sich auch bei stresserprobten Tieren nicht zu 100% ausschließen lässt. In manchen Bundesländern gilt darüber hinaus eine Maulkorbpflicht in stark frequentierten Bereichen des öffentlichen Raums, beispielsweise Fußgängerzonen, Versammlungsplätzen oder öffentlichen Gebäuden.
Maulkorbpflicht bei Listenhunden
Listenhunde sind in Deutschland besonders von der Maulkorbpflicht betroffen. Sie müssen ab einem Lebensalter von 6 Monaten generell einen Maulkorb tragen, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen, seien es Einkaufspassagen, Parks oder öffentliche Plätze. Mitunter gilt sogar in Hundeauslaufgebieten ein Maulkorbzwang für Listenhunde. Eine Ausnahme bilden Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Sie führen gar keine Rasselisten, sondern stufen Hunde als gefährlich ein, wenn sie bereits auffällig geworden sind oder ein besonders aggressives Verhalten an den Tag legen. Ab dem 1. Juli 2024 schließt Brandenburg sich dieser Sichtweise an bei der Hundehalterverordnung: Dabei wird die Gefährlichkeit von Hunden nicht mehr anhand der Rasse bestimmt, sondern durch das Verhalten des Hundes.
Welche Rassen als Listenhunde kategorisiert werden, entscheiden die Verwaltungsbehörden der übrigen Bundesländer selbst. Zur Beurteilung werden in der Regel statistische Daten zu Vorfällen mit Hundebissen herangezogen. Die Rasselisten weichen länderspezifisch zwar voneinander ab, es gibt aber gemeinsame Schnittmengen. So sind folgende Hunderassen in den meisten Regionen gelistet:
- American Staffordshire Terrier
- American Pitbull Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Rottweiler
- Tosa Inu
Meist sind auch nicht reinrassige Hunde, also Mischlinge, von den entsprechenden Regelungen betroffen. Hinzu kommen Hunde, die sich laut Wesenstest aggressiv, kampfbereit oder angriffslustig zeigen, und solche, die in der Vergangenheit bereits einen Menschen oder ein Tier gebissen haben, ohne zuvor attackiert worden zu sein.
Gut zu wissen: In allen Bundesländern mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern ist eine Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde verpflichtend, wobei Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nicht zwischen Listenhunden und anderen Hunderassen unterscheiden. Hier ist die Haftpflicht für alle Rassen vorgeschrieben. Das ist auch sinnvoll, denn Halter und Halterinnen müssen für Schäden, die durch ihren Hund entstehen, aufkommen. Das kann schnell teuer werden. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt vor Kosten infolge von Schadenersatzansprüchen und bietet somit finanzielle Sicherheit.
Kann man sich von der Maulkorbpflicht befreien?
Halter und Halterinnen von „gefährlichen Hunden“ und „Hunden bestimmter Rassen“, für die eine generelle Maulkorbpflicht gilt, können sich von selbiger befreien lassen, indem sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen und den Nachweis einer medizinischen Indikation oder einen positiven Wesenstest vorlegen.
Medizinische Indikation bedeutet, dass der Hund aufgrund einer Erkrankung einem besonderen Leidensdruck unterliegt, wenn er einen Maulkorb trägt. Das muss tierärztlich untersucht und attestiert werden. Voraussetzung für eine amtliche Befreiung ist, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht. Lässt sich das nicht eindeutig ausschließen, kann eine zusätzliche amtstierärztliche Bewertung erforderlich sein.
Der Wesenstest wird üblicherweise mit dem Hund und mit dem Halter oder der Halterin persönlich durchgeführt. Das Tier muss in den allermeisten Fällen mindestens 15 Monate alt sein. Ein amtlicher Tierarzt oder eine anerkannte sachverständige Person prüfen das Tier auf bestimmte Verhaltenskriterien. Bei Bestehen des Tests wird ein positiver Bescheid ausgehändigt, der der Verwaltungsbehörde zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden kann.
Wichtig zu wissen ist, dass eine Ausnahmegenehmigung den Hund nicht überall von der Maulkorbpflicht befreit. An Standorten, an denen für alle Hunde Maulkorbzwang herrscht, müssen auch Tiere mit Ausnahmegenehmigung einen Maulkorb tragen.
Maulkorbtraining: So gewöhnt sich der Hund an den Maulkorb
Geduld und Einfühlungsvermögen sind beim Maulkorbtraining wie in so vielen Bereichen der Hundeerziehung das A und O. Ziel sollte es sein, dass der Hund den Maulkorb positiv verknüpft und nicht als Einschränkung begreift. Das Training baut man am besten kleinschrittig auf:
- Mit dem Maulkorb vertraut machen: Zu Beginn des Trainings geht es darum, dass der Hund mit dem Maulkorb auf positive Weise in Berührung kommt. Das funktioniert am besten mit Leckerlis. Man hält ein Leckerli so vor den Maulkorb, dass der Hund seine Schnauze hindurchstecken muss, um es sich zu holen. Hat er das geschafft, wird er ausgiebig gelobt. Das Prozedere wiederholt man einige Male, nimmt den Maulkorb aber immer wieder ab und legt ihn weg. Der Hund soll lernen, dass er ein Leckerchen erhält, wenn der Maulkorb zum Vorschein kommt.
- Intervalle verlängern: Hat der Hund keine Scheu mehr vor der Berührung mit dem Maulkorb, kann man die Phasen verlängern, in denen er seinen Kopf im Beißschutz hat. Das erreicht man beispielsweise, indem man das Leckerli etwas verkantet, so dass er mehr Zeit darauf verwenden muss, es sich zu holen. Alternativ kann man das Beißgitter mit Leberwurst- oder Fischpaste zum Ablecken bestreichen.
- Riemen überziehen: Wenn der Hund kein Problem damit hat, die Schnauze in den Gitterkorb zu stecken, kann man ihm vorsichtig die Riemen über den Hinterkopf legen und für einen Moment locker zusammenhalten, dann lässt man sie wieder fallen. Wichtig ist hierbei, den Maulkorb weiterhin festzuhalten. Der Hund gewöhnt sich erst einmal nur an die Eingrenzung, noch nicht an das volle Gewicht.
- Den Maulkorb schließen: Kommt der Hund gut mit den Riemen über dem Kopf zurecht, ist es an der Zeit, den Maulkorb zu schließen. Im nächsten Schritt nimmt man immer mal wieder die stützende Hand weg und gibt ein Leckerli. Hierdurch lernt der Hund, das Gewicht des Maulkorbs zu tragen. Die Intervalle ohne Hand werden dann schrittweise ausgedehnt.
- In den Alltag integrieren: Hat sich der Hund daran gewöhnt, kann man zwischendurch aufstehen und sich für ein paar Sekunden entfernen, um zu schauen, wie er alleine mit der Situation zurechtkommt. Klappt das gut, geht man zu kleineren alltäglichen Beschäftigungen über und erledigt beispielsweise den Abwasch. Wenn der Hund den Maulkorb zu Hause anstandslos trägt, kann man das Training alsbald nach draußen ausweiten und in die Gassirunden integrieren. Auch hier gilt es, kleinteilig vorzugehen und die Tragezeit schrittweise zu verlängern.
Einen Hund an den Maulkorb zu gewöhnen, ist nicht nur wegen der Maulkorbpflicht sinnvoll, sondern kann sich in vielen Lebensbereichen als praktisch erweisen. Hat sich der Hund beispielsweise verletzt und leckt seine Wunde unaufhörlich, kann ein Maulkorb ihn davon abhalten, so dass die Wundheilung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Nützlich ist ein Beißkorb auch bei Hunden, die draußen in den Staubsaugermodus verfallen und alles in sich hineinschlingen, was ihnen vor die Nase kommt. Er verhindert, dass das Tier etwas aufnimmt, das ihm schaden könnte. Es gibt also durchaus gute Gründe, dem Hund im Alltag öfter mal einen Maulkorb anzulegen.
Fazit
Die Maulkorbpflicht für Hunde ist eine Maßnahme der öffentlichen Sicherheit. Sie dient der Unversehrtheit von Mensch und Tier und einem friedlichen Zusammenleben. Verantwortungsvolle Halter und Halterinnen sollten sich deshalb daran halten und mit dem Hund das Maulkorbtragen üben, um ihn so wenig Stress wie möglich auszusetzen. Ein Maulkorb ist nicht als Strafe zu verstehen und auch keine Belastung, wenn der Hund daran gewöhnt ist, im Gegenteil. Das Tragen eines Maulkorbs kann den Alltag sogar in vielen Punkten erleichtern und zum Schutz des Hundes selbst eingesetzt werden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Maulkorbpflicht und Maulkorbtraining
Was tun, wenn der Hund den Maulkorb abstreift?
Während des Maulkorbtrainings kann es passieren, dass der Hund versucht, den Maulkorb mit der Pfote abzustreifen. Hier ist Ablenkung das beste Gegenmittel. Verwickelt man den Hund in ein Spiel, bietet ihm ein Leckerli an oder übt ein paar Kommandos mit ihm, vergisst er sein eigentliches Vorhaben. Je weiter das Maulkorbtraining voranschreitet, desto schneller wird der Hund sich an den Beißschutz gewöhnen und nicht mehr versuchen, ihn zu abzustreifen.
Ist die Maulkorbpflicht tierschutzgerecht?
Ja, wenn der Maulkorb richtig angepasst ist, gut sitzt und der Hund daran gewöhnt wurde, ist die Maulkorbpflicht tierschutzgerecht. Der Maulkorb sollte dem Hund ausreichend Bewegungsfreiheit zum Hecheln und Trinken geben.
Wie finde ich heraus, ob mein Hund einen Maulkorb tragen muss?
Auskunft zur Maulkorbpflicht geben die örtlichen Behörden und das Ordnungsamt. Häufig sind auch auf den Gemeindewebseiten Informationen zu finden.
Ist die Maulkorbpflicht auch in Hundeschulen oder bei Trainingseinheiten erforderlich?
Das hängt von der Hundeschule und den spezifischen Trainingsanforderungen ab. In manchen Trainingssituationen kann ein Maulkorb sinnvoll sein, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Kann ein Hund mit Maulkorb kommunizieren und soziale Signale senden?
Ein Maulkorb kann die Kommunikation und die Fähigkeit, soziale Signale zu senden, einschränken. Deshalb ist es wichtig, den Maulkorb nur dann zu verwenden, wenn es notwendig ist, und sicherzustellen, dass der Hund auch ohne Maulkorb ausreichend sozialisiert wird.
Hat die Maulkorbpflicht für auffällig gewordene Hunde auch positive Aspekte?
Ja, die Maulkorbpflicht kann für Hunde, die schon einmal zugebissen haben, eine zweite Chance und ein gewisses Maß an Freiheit bedeuten. Indem sie einen Maulkorb tragen, können sie an vielen Bereichen des Alltagslebens teilnehmen, die ihnen sonst verschlossen bleiben würden.