Tierarztrechnung nach neuem GOT-Satz in Erstellung.

Die GOT: Entwicklung und Bedeutung der Gebührenordnung für Tierärzte

07.01.2025

Mit der Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, sind die meisten Haustierbesitzer sicherlich schon einmal in Berührung gekommen. Ob Impfung, Wundversorgung oder Gesundheitscheck – bei jedem Tierarztbesuch erhält man eine Rechnung, auf der verzeichnet ist, welcher GOT-Satz dem Preis der Behandlung zugrunde liegt. Abhängig davon muss man mehr oder weniger tief in die Tasche greifen. Seitdem die neue Gebührenordnung für Tierärzte 2022 in Kraft getreten ist, sind die Kosten für veterinärmedizinische Leistungen deutlich gestiegen. Aber wie kam es dazu, welche Etappen hat die GOT seit ihrer Einführung durchlaufen und was können Menschen mit Haustieren tun, um auf die neuen Entwicklungen zu reagieren?

Was ist die GOT?

Die Gebührenordnung für Tierärzte ist ein zentraler Bestandteil des veterinärmedizinischen Berufsstands in Deutschland. Sie regelt die Vergütung tierärztlicher Leistungen und dient als einheitliche Grundlage, an der sich Tierärzte und Tierärztinnen bei ihren Abrechnungen orientieren. Der Gebührenkatalog ist für alle deutschen Praxen verbindlich und enthält konkrete Vorgaben, wie viel tierärztliche Leistungen kosten dürfen. Dazu zählen unter anderem allgemeine Untersuchungen, Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Diagnostik (Labor-/Röntgenuntersuchungen etc.), Therapien und Operationen.

Jede Leistung kann zwischen dem 1- bis 4-fachen Satz berechnet werden, wobei letzterer die Obergrenze bildet und nur in Notfällen erhoben werden darf. Der 1-fache Satz entspricht der Gebühr, die Tierärztinnen und Tierärzte mindestens erheben müssen. Diese Mindestgebühr wird beim 2-fachen GOT-Satz doppelt, beim 3-fachen Satz dreifach und beim 4-fachen Satz vierfach berechnet. Tierärzte und Tierärztinnen haben auch die Möglichkeit, Abstufungen vorzunehmen und beispielsweise den 1,5- oder 2,3-fachen Satz anzusetzen.

Nach welchem GOT-Satz eine tierärztliche Leistung berechnet wird, hängt vom konkreten Einzelfall und dem Ermessen des Tierarztes oder der Tierärztin ab. Folgende Kriterien finden dabei Berücksichtigung:

  1. Schwierigkeit der Leistung: Wie komplex ist die Behandlung? Wie viel Personal braucht man dafür? Stellt das Tier besondere Anforderungen an die Behandlung? Treten Komplikationen auf?
  2. Zeitaufwand: Wie lange dauert die Behandlung?
  3. Zeitpunkt des Erbringens der Leistung: Für Einsätze jenseits der regulären Sprechzeiten, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen werden mehr Gebühren verlangt.
  4. Wert des Tieres: Hat das Tier einen besonders hohen Wert, werden besondere Anforderungen an Sorgfalt und Haftpflichtversicherung gestellt, was den Aufwand erhöht.
  5. Örtliche Verhältnisse/Standort der Praxis: Mietpreise und Marktumfeld spielen in dem Zusammenhang eine Rolle. Oft wird in ländlichen Gebieten weniger berechnet als in der Stadt.

Auch die Ausstattung der Praxis (moderne Geräte/Verfahren) und die Ausbildung des Tierarztes oder der Tierärztin (Spezialisierung) können sich in der Rechnung widerspiegeln.

Geschichte der GOT: Die wichtigsten Etappen im Überblick

Die erste Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte ist in Deutschland 1940 in Kraft getreten. Sie wurde eingeführt, um zu verhindern, dass sich Praxen mit Dumpingpreisen gegenseitig überbieten, und um ein einheitliches Preisniveau zu schaffen, das die Kosten für tierärztliche Leistungen nachvollziehbar macht. Die Gebührenordnung ist staatlich festgelegt und verbindlich. Die Preise dürfen weder unter- noch überschritten werden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Etappen der GOT:

  • 1940: Einführung der ersten Gebührenordnung für Tierärzte in Deutschland. Ursprüngliche Fassung vom 30.11.1940, Inkrafttreten am 1.12.1940.
  • 1999: Erstmalige umfassende Änderung der GOT, um neuere medizinische Verfahren (Computertomographie etc.) zu berücksichtigen.
  • 2017: Gebühren für tierärztliche Leistungen werden pauschal um 12 Prozent erhöht.
  • 2020: Die Gebühren werden um eine Notdienstgebühr von 50 Euro ergänzt.
  • 2022: Die Gebührenordnung wird abermals grundlegend überarbeitet und verzeichnet eine deutliche Preiserhöhung, um den allgemein gestiegenen Kosten für Personal, medizinische Geräte, moderne Verfahren (Ultraschall, MRT etc.) und dergleichen Rechnung tragen zu können und es Praxen zu ermöglichen, ihr Qualitätsniveau aufrecht zu erhalten und wirtschaftlich zu bleiben.

Blickt man auf die vergangenen 85 Jahre zurück, wird schnell ersichtlich, dass die Gebührenordnung für Tierärzte nur wenige Änderungen durchlaufen hat. Die Novelle 2022 war nach Ansicht der Bundestierärztekammer längst überfällig, da die vorherige Fassung dem modernen Kenntnisstand, der Komplexität tierärztlicher Leistungen und den wirtschaftlichen Anforderungen von Tierarztpraxen nicht mehr entsprochen hat.

GOT damals und heute: Wie haben sich die Preise seit 2022 verändert?

Seitdem die neue GOT 2022 in Kraft getreten ist, fallen die Kosten für tierärztliche Versorgungsleistungen deutlich höher aus. Im Vergleich zur vorherigen Gebührenordnung sind die Preise um durchschnittlich 25 % gestiegen, manche Leistungen gehen sogar darüber hinaus. Ein paar Beispiele zur Veranschaulichung:

Hund

Leistung Vor der neuen GOT Seit der neuen GOT
Einfache allgemeine Untersuchung + Beratung 13,47 Euro 23,62 Euro
Kastration (Rüde) 51,31 Euro 70,60 Euro
Kastration (Hündin) 160,34 Euro 192,00 Euro

Katze

Leistung Vor der neuen GOT Seit der neuen GOT
Einfache allgemeine Untersuchung + Beratung 8,98 Euro 23,62 Euro
Kastration (Kater) 19,24 Euro 30,32 Euro
Kastration (Katze) 57,72 Euro 89,00 Euro

Hinzu kommen die Umsatzsteuer sowie Kosten für Verbrauchsmaterialien (Verbandmaterial, Kanülen etc.), Impfstoffe und Arzneimittel, die der Tierarzt oder die Tierärztin ebenfalls berechnet.

Auch Pferdehaltern und -halterinnen entsteht durch die neue GOT ein höherer finanzieller Aufwand. Neben gestiegenen Tierarztkosten sind sie unter anderem von der sogenannten Hausbesuchsgebühr betroffen, die zusätzlich zu den Fahrt- und Behandlungskosten fällig wird. Die Hausbesuchsgebühr beträgt mindestens 34,50 Euro und höchstens 103,50 Euro und gilt pro Besitzer. Fährt ein Tierarzt oder eine Tierärztin in einen Stall, um Pferde verschiedener Halter zu versorgen, wird die Gebühr für jeden Besitzer erhoben.

Eine OP- oder Krankenversicherung der Uelzener schützt

Für Haustierbesitzer können die gestiegenen Tierarztkosten eine große Herausforderung sein. Nicht jeder hat die finanziellen Mittel, seinen Vierbeiner optimal versorgen zu lassen. Das ist insofern ein Problem, als regelmäßige Check-ups und Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen für Katzen und Entwurmungen bei Hunden für den Erhalt der Tiergesundheit wichtig sind. Zudem kann es passieren, dass das Tier verunfallt, sich verletzt oder erkrankt und infolgedessen eine Behandlung benötigt. Gerade Operationen können einen enormen finanziellen Aufwand bedeuten, da sie zu den kostspieligsten tierärztlichen Leistungen zählen.

Eine OP- oder Krankenversicherung, wie die Uelzener sie für Hunde, Katzen und Pferde anbietet, ist in solchen Fällen eine große Hilfe. Sie übernimmt bis zu 100 % der Tierarztkosten unabhängig vom GOT-Satz, so dass dem Tier eine optimale Behandlung zuteilwerden kann. Während die OP-Versicherung chirurgische Eingriffe sowie damit verbundene Vor- und Nachsorgebehandlungen abdeckt, geht die Krankenversicherung darüber hinaus und greift sowohl bei Operationen als auch bei konservativen Behandlungen.
In Anbetracht dessen, dass die Kosten für veterinärmedizinische Leistungen heute viel höher sind als früher, sich schnell summieren und eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können, ist eine OP- oder Krankenversicherung der Uelzener eine gute Lösung für Haustierbesitzer, die ihren vierbeinigen Liebling jeder Situation gut versorgt wissen wollen.

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