Bevor man sich zum ersten Mal einen Hund anschafft, müssen eine Menge Dinge geklärt werden. Neben der finanziellen Seite sind auch einige rechtliche Dinge zu beachten, die zukünftige Hundehalter vorher abklären sollten.
Für alle, die zur Miete wohnen: Ein ganz wichtiger Punkt ist der Blick in den Mietvertrag. Hier ist geregelt, ob Hundehaltung erlaubt ist. Ist ein individuelles Verbot vereinbart worden, stehen die Chancen eher schlecht. Steht im Vertrag nichts zur Hundehaltung, zählt die Interessenabwägung zwischen Mieter, Vermieter und den Parteien eines Mietshauses. Ein großer Hund in einer Einzimmerwohnung dürfte beispielsweise schwerer durchzusetzen sein als bei einem gemieteten Einfamilienhaus. Wenn andere Mieter bereits einen Hund halten oder eine Seniorin einen kleinen Gesellschaftshund haben möchte, stehen die Chancen gut. Andererseits kann der Vermieter bei an sich erlaubter Hundehaltung diese auch wieder verbieten, wenn von dem Hund eine Gefahr ausgeht oder er durch andauerndes Gebell besonders nachts die Nachbarn stört. Ein pauschales Verbot der Hundehaltung, wie es in manchen Mietverträgen bereits vorformuliert ist, ist nach der neueren Rechtsprechung unzulässig. Auch hier zählt die Interessenabwägung.
Als nächstes steht ein Gang zum Ordnungsamt der Gemeinde auf dem Programm. Hier erfährt man, welche Bedingungen für die Hundehaltung erfüllt werden müssen, zum Beispiel ein Sachkundenachweis, der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht und ob der Hund gechipt werden muss. Hier bekommt man auch Unterlagen für die Meldung des Hundes, für die Hundesteuer und Informationen, wo er noch gemeldet sein muss (in Niedersachsen und Hamburg beispielsweise beim Hunderegister).
Der Sachkundenachweis („Hundeführerschein“) ist in Niedersachsen für alle Rassen Pflicht. Jeder, der plant, sich einen Hund anzuschaffen („Ersthundehalter“), muss vor dem Kauf des Hundes eine theoretische Prüfung ablegen. Das bedeutet, dass man sich rechtzeitig vor dem Kauf um einen solchen Kurs bemühen muss. Im ersten Jahr nach der Aufnahme der Hundehaltung muss eine praktische Prüfung mit Hund durchgeführt werden. Des Weiteren besteht natürlich immer die Möglichkeit, freiwillig einen Hundeführerschein abzulegen, etwa beim Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). In Hamburg kann der Hundehalter sich durch das Ablegen einer Gehorsamsprüfung von der allgemein geltenden Leinenpflicht befreien lassen.
Wer einen Kampfhund kaufen möchte, muss gesonderte Regelungen (zum Beispiel in Bezug auf Sachkundenachweis, Wesenstest) je nach Bundesland beachten.
Sehr sinnvoll ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht. In Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist sie Voraussetzung für die Hundehaltung. Bei als gefährlich eingestuften Hunden/Hunderassen ist sie mittlerweile in vielen Bundesländern Pflicht.
Sind diese Dinge erst einmal abgeklärt, steht dem Familienzuwachs nichts mehr im Wege. Sehr sinnvoll ist der Abschluss einer Hunde-Haftpflicht-Versicherung.