Unfallfrei an den Leinen mit dem neuen Kutschenführerschein
Seit Juni 2017 gibt es ihn: Den Kutschenführerschein, eingeführt von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Ziel ist es, das Fahren mit der Kutsche und die Pferde im Straßenverkehr sicherer zu machen.
Kutsche fahren bringt Spaß. Nicht nur Kinder träumen davon, mit Pferd und Wagen durch die Landschaft zu fahren. Sobald sich das Pferdegespann aber auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt, wird es zum Verkehrsteilnehmer. Eine verkehrstaugliche Kutsche, verkehrssichere Pferde mit einem zweckmäßigen Geschirr sowie ein gut ausgebildeter und erfahrener Fahrer, sind Grundvoraussetzungen für das sichere Fahren auf öffentlichen Straßen. Selbstverständlich sollten sowohl Deine Kutsche als auch Dein Pferd eine Haftpflicht-Versicherung haben.
Der Kutscher trägt nicht nur die Verantwortung für sein Gespann und eventuelle Fahrgäste, sondern er muss auch vorausschauend das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer einschätzen. Eine typische Gefahrensituation ist z. B. das Linksabbiegen. Viele Autofahrer unterschätzen die Zeit, die eine Kutsche benötigt, bis sie komplett abgebogen ist. Auch bei Überholvorgängen gilt Vorsicht. Der Kutscher muss darauf achten, den Mindestseitenabstand einzuhalten, nicht zu dicht aufzufahren oder zu früh einzuscheren. Die FN hat daher den Kutschenführerschein entwickelt. Er soll sicherstellen, dass der Inhaber über die nötige Sachkunde verfügt, um ein Gespann lenken und auch in schwierigen Situationen kontrollieren zu können. Unterschieden wird der „Kutschenführerschein A Privatperson“ und der „Kutschenführerschein B Gewerbe“.
Bisher gab es die Möglichkeit, über ein FN-Fahrabzeichen, den VFD-Fahrerpass sowie über den Gespannführerschein die nötige Sachkunde nachzuweisen. Die FN-Fahrabzeichen sind inhaltlich in erster Linie leistungssportorientiert und wirken auf viele Freizeitfahrer abschreckend. Der „Kutschenführerschein A Privatperson“ ist daher genau für diese Zielgruppe von Hobbyfahrern konzipiert, die in ihrer Freizeit sicher Kutsche fahren möchten. Wer gewerblich Kutsche fährt (gegen Entgelt Personen oder Lasten befördert), muss entsprechend den Kutschenführerschein B Gewerbe ablegen.
Die Inhalte beim Kutschenführerschein A thematisieren vorausschauendes Fahren im Straßenverkehr, in der Feldmark und im Wald, das Wissen um Rechtsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen, die Sicherheitsüberprüfung von Wagen und Geschirr sowie die Bedürfnisse des Pferdes. Der Praxisteil umfasst das korrekte Anschirren und Überprüfen des Gespanns auf seine Sicherheit, Übungsfahrten innerhalb und außerhalb von Ortschaften und das korrekte Verhalten in verschiedenen Situationen im Straßenverkehr wie zum Beispiel Abbiegen und das Überqueren von Kreuzungen.
Voraussetzungen sind der Basispass Pferdekunde oder die Reitabzeichen 6 und 7. Wer bereits das Fahrabzeichen 5 abgelegt hat, kann den Kutschenführerschein A gegen Vorlage der Prüfungsurkunde direkt bei der FN beantragen (Gebühr: 11,70 Euro). In Zukunft wird der Kutschenführerschein beim FA 5 als Extramodul „Sicherheit“ automatisch integriert sein.
Grundsätzlich gilt: Jeder der auch nur gelegentlich anspannt und Kutsche fährt sollte sich und seinen Pferde einer qualifizierten Ausbildung unterziehen. Der Kutschenführerschein bietet dafür eine sinnvolle Möglichkeit. Gesetzlich vorgeschrieben ist er bisher (noch) nicht. Er sorgt aber für mehr Sicherheit im eigenen Interesse und dient natürlich im Falle eines Falles als Nachweis über die eigene Sachkunde gegenüber Versicherungen und Unfallgegnern.
Ausführliche Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungsinhalten und zum Mindestalter gibt es bei der FN: www.pferd-aktuell.de
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