Die Tunierhelferin verlädt das Pferd in den Anhänger.
Häufige Fragen

Turnierhelfer: Wer haftet, wenn etwas passiert?

14.06.2019

Pferdepfleger, Packesel, Seelentröster und größter Fan: Der Turnierhelfer ist für jeden Reitsportler unverzichtbar. Die engagierten Helfer kümmern sich um alle Belange von Mensch und Tier – aber wer kümmert sich um sie, wenn etwas schiefläuft?

Die Zeit ist knapp, während der Anreise zum Turnier herrscht Stau. Endlich angekommen, eilt der Reiter zur Meldestelle und schaut nach dem Zeitplan. Sein Turnierhelfer will schon mal das Pferd vom Anhänger holen. Das Pferd erschrickt, und er wird zu Boden gerissen. Ein Beinbruch ist die Folge. Wer übernimmt die Kosten?

Pferdebesitzer trägt das Risiko

Grundsätzlich unterliegt jeder Tierhalter der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB. Richtet ein Pferd einen Schaden an, ist derjenige, der das Pferd hält, verpflichtet, für die Kosten aufzukommen.

Oft ist es aber nicht nur der Besitzer, der das Pferd versorgt, sondern ein Dritter. Üblicherweise ist ein Turnierhelfer ein Freund, ein Stallkollege oder ein aufopfernder Verwandter. Ihre Hilfe bei Prüfungen ist eine kurzfristige Gefälligkeit. Wenn also ein Dritter – hier der Turnierhelfer – gelegentlich ein fremdes Pferd versorgt, bleibt der Pferdebesitzer weiter haftbar, falls ein Unglück passiert.

Helfer und Reiter auf der sicheren Seite

Das Turnier kann für den Reiter also nicht nur ein erfolgreiches und emotionales, sondern auch ein teures Ereignis werden. Er muss für die Behandlungskosten und den eventuellen Verdienstausfall des Turnierhelfers aufkommen.

Schutz bietet eine Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung. Bei vielen Versicherungsgesellschaften sind Fremd- und Gastreiter sowie Gefälligkeitsleistungen nicht in der Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung eingeschlossen. Beim Spezialisten für Tier-Versicherungen, der Uelzener, sind diese Leistungen mitversichert. Neben dem Pferdehalter ist damit auch seine helfende Hand auf der sicheren Seite.

Zwischen den Prüfungen geht oft alles drunter und drüber: Ein kleiner Irrtum kann dabei einen großen Schaden anrichten. Wird durch eine Unachtsamkeit des Turnierhelfers beim Versorgen des Pferdes ein fremdes Tier verletzt oder ein Gegenstand beschädigt, trägt der Pferdebesitzer ebenfalls das Risiko. Er haftet. Eine Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung schützt auch hier Turnierhelfer und Pferdehalter.

Risikofaktor Reitbeteiligung

Achtung: Nimmt ein Reiter seine Reitbeteiligung als Helfer mit zu einem Turnier, ist Vorsicht geboten. Denn eine ständige Reitbeteiligung erwirbt Haltereigenschaften und ist bei einem Unfall nicht zwingend über die Haftpflicht-Versicherung des Pferdehalters abgesichert. Bei den Uelzener Versicherungen ist eine Reitbeteiligung aber kostenlos in der Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung des Besitzers mitversichert – auch als Turnierhelfer.

Das Zusammentreffen vieler Pferde auf einem Turnier birgt auch Gefahren für ihre Gesundheit. In unserem Beitrag Hochansteckend: 2 Schritte gegen Pferdekrankheiten erfährst Du mehr zu Vorsichtsmaßnahmen auf Pferdeveranstaltungen.

Auch interessant