Sei es ein spontaner Tierarztbesuch, der Weg zum Bahnhof oder eine Notfallsituation – die Frage, ob Hunde im Taxi mitgenommen werden dürfen, sorgt oft für Unsicherheit. In diesem Artikel klären wir auf, welche Rechte und Pflichten sowohl Fahrgäste als auch Taxifahrer und -fahrerinnen haben, wenn es um die Mitnahme von Hunden geht.
Dürfen Hunde im Taxi mitfahren?
Hunde gelten gesetzlich als “Sachen” und unterliegen demnach – wie auch Gepäckstücke – der Beförderungspflicht. Das bedeutet, sie müssen im sogenannten Pflichtfahrgebiet des Taxis ohne Aufpreis mitbefördert werden, sofern die örtlichen Taxitarifverordnungen keine gesonderte Zuschlagsregelung für Gepäckstücke enthalten. In München darf beispielsweise pro Gepäckstück 60 Cent Aufschlag verlangt werden, was dementsprechend auch für Hunde gilt.
Darf ein Taxi die Mitnahme von Haustieren verweigern?
Ein Taxifahrer oder eine Taxifahrerin darf die Mitnahme eines Hundes verweigern, sofern dieser eine Gefährdung der Fahrsicherheit darstellt – beispielsweise wenn eine Tierhaarallergie vorliegt oder der Fahrer bzw. die Fahrerin Angst vor dem Hund hat. Auch wenn das Taxi nicht über geeignete Sicherungsoptionen und Unterbringungsmöglichkeiten verfügt, muss die Mitnahme verweigert werden – sonst kann ein Bußgeld drohen.
Sollte ein Taxi die Fahrt ablehnen, muss der Fahrer bzw. die Fahrerin bei der Zentrale einen geeigneten Ersatz anfordern. Wird dem nicht nachgekommen, drohen auch hier Bußgelder.
Für Blindenführhunde und andere Assistenzhunde gilt eine gesonderte Regelung. Ihre Mitnahme darf nicht verweigert werden, da diese Hunde laut Gesetz als unverzichtbare Hilfsmittel für ihre Besitzer oder Besitzerinnen gelten. Eine Verweigerung könnte sogar zum Entzug oder zu einer Nichtverlängerung der Taxilizenz führen.
Wo darf ich meinen Hund im Taxi unterbringen?
Hunde auf den Sitzplätzen unterzubringen, ist grundsätzlich untersagt. Kleinere Hunde dürfen dafür in den Fußraum. Hunde, die nicht in den Fußraum passen, können im Kofferraum mitfahren, sofern es sich um einen Kombi oder ein Großraumtaxi mit ausreichender Sicherung zur Vorderbank handelt. Hat das Fahrzeug einen abgetrennten Laderaum, darf der Hund aus Tierschutzgründen nicht darin transportiert werden.
Tipps für die Taxifahrt mit Hund
Um sicherzustellen, dass die Taxifahrt reibungslos und für alle Beteiligten entspannt verläuft, gibt es einige Aspekte, die du beachten solltest.
- Gewöhnung an die Autofahrt: Die ersten Autofahrten können für einen Hund sehr aufregend und stressig sein. Ist das Tier übermäßig nervös, kann das wiederum ein Stress- und Ablenkungsfaktor für den Fahrer oder die Fahrerin sein. Im Idealfall hast du deinen Hund also schon vor der Beförderung im Taxi ans Autofahren gewöhnt. Tipps hierfür findest du in unserem Artikel zum Thema Hund im Auto.
- Vorher auf den Hund hinweisen: Weise schon bei der Bestellung des Taxis darauf hin, dass du einen Hund dabei hast. So wird direkt ein passendes Fahrzeug geschickt und es kommt nicht zu unnötigen Verzögerungen..
- Schäden: Es kann sein, dass dein Hund einen Schaden im Auto verursacht, für den du aufkommen musst. Eine Hundehaftpflichtversicherung bietet dir im Ernstfall Schutz, indem sie die Kosten infolge von Schadenersatzansprüchen übernimmt.
- Sauberkeit: Achte darauf, dass dein Hund keinen Schmutz im Auto hinterlässt. Ansonsten kann es sein, dass du die dafür anfallenden Reinigungskosten zahlen musst. Am besten nimmst du eine saubere Decke mit, auf der du deinen Vierbeiner platzierst, und machst seine Pfoten vor dem Einsteigen etwas sauber.
- Tier-Taxi: In einigen Städten gibt es Taxidienste, die sich auf die Mitnahme von Tieren spezialisiert haben. Mit einem Tier-Taxi gehst du sicher, dass dein Hund mitfahren darf. Oftmals sind die Fahrer und Fahrerinnen zudem befähigt, erste Hilfe am Tier zu leisten.
Eine gute Vorbereitung sorgt dafür, dass die Taxifahrt für alle Beteiligten sicher und angenehm verläuft.
Fazit
Die Mitnahme von Hunden im Taxi ist grundsätzlich durch die Beförderungspflicht geregelt. Bei Sicherheitsbedenken oder unzureichender Ausstattung des Fahrzeugs kann der Fahrer oder die Fahrerin jedoch entscheiden, das Tier nicht zu befördern. Eine Ausnahme gilt für Assistenzhunde. Hier darf die Mitnahme nicht ausgeschlagen werden.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Hund im Taxi
Was kann ich tun, falls ich mit meinem Hund zu Unrecht vom Taxi abgewiesen wurde?
Hast du das Gefühl, du wurdest zu Unrecht abgewiesen und möchtest dagegen vorgehen, notiere dir Datum und Uhrzeit sowie das Nummernschild oder die Konzessionsnummer des Taxis und reiche beim örtlichen Straßenverkehrsamt eine Beschwerde ein.
Wie bereite ich meinen Hund auf längere Taxifahrten vor?
Vor einer längeren Fahrt sollte der Hund etwas trinken und essen können sowie ausgeführt werden. Es ist hilfreich, vertraute Gegenstände wie eine Lieblingsdecke oder ein (bestenfalls nicht quietschendes) Spielzeug mitzunehmen, um dem Hund ein gutes Gefühl zu geben.
Wie ist die Mitnahme von Hunden bei geteilten Fahrdiensten wie Pooling-Taxis geregelt?
Bei geteilten Fahrdiensten gestaltet sich die Mitnahme eines Hundes meist schwieriger. Es sollte im Voraus geprüft werden, ob alle Mitfahrenden damit einverstanden sind. Stressfreier ist es, eine einzelne Fahrt zu buchen.